Wir übersetzen deine Dokumente aus Spanien, damit du sie offiziell in Deutschland verwenden kannst. Doch in Spanien ist in manchen Gebieten nicht nur Spanisch offizielle Amtssprache: Katalanisch, Baskisch und Galizisch sind ebenfalls als Amtssprache anerkannt.
Beglaubigte Übersetzungen erhältst du bei uns in den Sprachrichtungen Spanisch-Deutsch, Katalanisch-Deutsch und Deutsch-Spanisch, falls du mal eine beglaubigte Übersetzung für Spanien benötigst.
Deine Geburtsurkunde, deine Zeugnisse oder deine Meldebescheinigung bekommst du bei uns ganz offiziell ins Deutsche übersetzt.
Deine Unterlagen aus Spanien kannst du mit den offiziell beglaubigten Übersetzungen, die du bei uns bekommst, zu allen amtlichen Zwecken verwenden.
Du hast eine Geburtsurkunde aus Mallorca? Oder brauchst du die beglaubigte Übersetzung deiner Meldebscheinigung aus Barcelona?
Kein Problem! Wir bieten auch beglaubigte Katalanisch-Übersetzungen an.
Wenn du offizielle spanische Dokumente in Deutschland einreichen musst oder möchtest, solltest du auf ein paar Dinge achten, um nicht unnötig Geld auszugeben oder Zeit zu verlieren.
Bevor du die beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch in Auftrag gibst, solltest du folgendes prüfen:
Manche Registerauszüge haben nur eine begrenzte Gültigkeit bzw. werden nur für eine bestimmte Zeit akzeptiert. Bei Personenstandsbescheinigungen, wie der Fe de vida y estado sind das zum Beispiel oft 6 Monate. Das solltest du in deiner Planung unbedingt berücksichtigen.
Spanische Urkunden sind zunächst erstmal nur in Spanien gültig.
Damit deine spanischen Urkunden auch in Deutschland akzeptiert werden, bestätigt eine spanische Behörde vorher, dass sie echt sind.
Diese Bestätigung erfolgt mit einer Apostille. Mit ihr wird offiziell nachgewiesen, dass das Dokument echt ist und derjenige, der es unterschrieben hat, das auch durfte.
Dank des CIEC-Übereinkommens gibt es viele Personenstandsurkunden als mehrsprachige Registerauszüge. Bekannt ist zum Beispiel die “internationale Geburtsurkunde”. Erkundige dich vorher, ob es einen mehrsprachigen Auszug gibt und du diesen einreichen kannst. So kannst du ggf. die Zeit und die Kosten für die beglaubigte Übersetzung sparen.
Da die Einträge, Stempel und Anmerkungen auf Spanisch sind, wird oft dennoch verlangt, eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche anfertigen zu lassen.
Die entsprechenden beglaubigten Urkundenübersetzungen findest du aber auch im Shop und kannst sie ebenso problemlos bestellen.