Beglaubigte Übersetzungen Deutsch-Spanisch erhältst du schnell und unkompliziert über den Shop.
Gib dafür bitte an, welches deutsche Dokument du ins Spanische übersetzen lassen möchtest.
Du bekommst die beglaubigte Übersetzung ins Spanische auf Wunsch direkt für Spanien beglaubigt oder gleich mit der Überbeglaubigung für Lateinamerika.
- Spanisch
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Deutschland Einbürgerungsurkunde ins Spanische
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Deutschland Hochschulabschluss ins Spanische
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Deutschland Schulzeugnis ins Spanische
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Österreich Straffreiheitsbescheinigung ins Spanische
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Wann brauchst du die beglaubigte Übersetzung Deutsch-Spanisch?
Wenn du offizielle deutsche Dokumente in einem spanisch-sprachigen Land vorlegen musst, wirst du zusätzlich die beglaubigte Übersetzung ins Spanische benötigen.
Kein Problem!
Bestell deine beglaubigte Spanisch-Übersetzung
Du bekommst bei uns die beglaubigte Übersetzung deiner deutschen Heiratsurkunde, genau wie deiner Geburtsurkunde, deines Hochschulabschlusses und vieler weitere deutschsprachiger Urkunden und Zeugnisse ins Spanische.
Wähle einfach das passende Dokument aus dem Shop aus, lade ein Bild deiner Urkunde hoch und bestell die beglaubigte Übersetzung Deutsch-Spanisch zu jeder Tageszeit.
Nach der angegebenen Bearbeitungszeit erhältst du deine beglaubigte Spanisch-Übersetzung bequem nach Hause oder als E-Mail-Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS).
Wer darf beglaubigte Übersetzungen ins Spanische anfertigen?
Nicht jeder, der Spanisch spricht, darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen.
In den meisten Ländern muss man, um als amtlich anerkannter Übersetzer zu arbeiten, die entsprechenden Fähigkeiten und auch die persönliche Zuverlässigkeit nachweisen und wird dann als Übersetzer vereidigt.
Die beeidigten Übersetzer von uebersetzungen.kaufen sind in Deutschland und auch in Spanien beeidigt und auf beglaubigte Urkundenübersetzungen spezialisiert.
Verwendung deutscher Urkunden im Ausland
Deutsche öffentliche Urkunden sind natürlich problemlos in Deutschland gültig. Wenn du sie aber im Ausland verwenden möchtest, sieht das schon anders aus.
Um nachzuweisen, dass deine deutsche Geburtsurkunde wirklich echt ist oder du dein Diplomzeugnis auch wirklich von einer deutschen Hochschule erhalten hast, brauchst du eine Apostille oder Legalisation.
Diese muss meist auch mit übersetzt werden, sodass du sie brauchst, bevor du die Übersetzung in Auftrag gibst.
Für deutsche Urkunden bieten wir einen Apostillenservice. Wir kümmern uns um alle Schritte, von der Apostille bis zur fertig überbeglaubigten Übersetzung. Bitte nutze das Kontaktformular, wenn du bei der rechtssicheren Verwendung deiner Dokumente Unterstützung brauchst.
Ausnahmeregelungen innerhalb der EU
Dank der Verordnung (EU) 2016/1191 sind viele Personenstandsurkunden innerhalb der EU übrigens von der Apostille befreit. Bei mehrsprachigen Formularen kann auch auf die Übersetzung verzichtet werden, erfrage das aber unbedingt vorab bei der zuständigen Stelle und solltest du doch die beglaubigte Spanisch-Übersetzung benötigen, profitierst du bei uns davon, dass wir Übersetzung direkt für Spanien stempeln können.
Ist die beglaubigte Übersetzung überall gültig?
Von uns erstellte, beglaubigte Übersetzungen Deutsch-Spanisch können wir für die offizielle Verwendung in Spanien direkt mit dem spanischen Stempel versehen.
Sie werden in Spanien problemlos anerkannt.
Brauchst du die Übersetzung für ein anderes spanischsprachiges Land, muss die Übersetzung meist mit Apostille versehen oder legalisiert werden.
Du kannst die Überbeglaubigung in Form der Apostille direkt mit bestellen.
Für Kuba oder die Dominikanische Republik brauchst du nach der Überbeglaubigung noch die Legalisation. Sprich uns an, wenn du möchtest, dass wir uns auch darum kümmern.
Apostille
Für Spanien nicht nötig – bestell die Übersetzung direkt mit dem spanischen Stempel.
Deine beglaubigte Übersetzung Deutsch-Spanisch geht nach:
- Argentinien
- Chile
- El Salvador
- Guatemala
- Kolumbien
- Mexiko
- Panama
- Paraguay
- Peru
- Uruguay
- Venezuela
Dann bestell die Übersetzung direkt mit Überbeglaubigung und du erhältst sie fertig mit Apostille.
Legalisation
Deine beglaubigte Übersetzung Deutsch-Spanisch geht nach:
- Kuba
- Dominikanische Republik
Bestell sie mit Überbeglaubigung und du erhältst die beglaubigte Spanisch-Übersetzung mit der Vorbeglaubigung durch die deutschen Behörden.
Für die Anerkennung im Ausland musst du sie dann noch durch die zuständige Behörde legalisieren lassen.
Wir kümmern uns aber natürlich auch gern um das Gesamtpaket: Bitte schick uns deine Dokumente und lass uns wissen, was du alles benötigst.
Hier findest du eine Übersicht aller Länder, für die in Verbindung mit Deutschland das Apostillenabkommen greift und Urkunden somit nicht legalisiert werden müssen.