FAQ

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen zu unserem Shop und allem, was mit beglaubigten Übersetzungen zu tun hat.

Du findest nicht die passende Antwort? Dann schreib uns!

Über den Shop

Wähle aus dem Auswahlmenü die Sprache deiner Urkunde und das Ausstellungsland aus. Anschließend kannst du noch die Art deines Dokumentes festlegen.
Vergleiche das Layout deiner Urkunde mit den Produktbildern im Shop, wähle die richtige Urkunde aus, gleiche ggf. die Seitenzahl an. Wähle dann aus, wie du deine beglaubigte Übersetzung erhalten möchtest.

Du lädst einen gut lesbaren Scan deiner Urkunde hoch und legst deine Bestellung in den Warenkorb. Jetzt kannst du weitere Urkunden, wie zum Beispiel die dazugehörige Apostille, hinzufügen. Im Warenkorb werden dir deine bestellten Urkundenübersetzungen nochmals übersichtlich angezeigt. Prüfe bitte, ob du die richtigen Dokumente hochgeladen hast. 

Wenn alles passt, kannst du die beglaubigte Übersetzung bestellen, bezahlen und dich entspannt zurücklehnen.

Deine Übersetzungen versenden wir spätestens nach der angegebenen Bearbeitungsdauer.

Wenn deine Urkunde noch nicht im Shop ist, schick uns einfach eine Anfrage über das Kontaktformular. Vergiss nicht, dein Dokument mitzuschicken. Wir melden uns wochentags innerhalb von 24 Stunden mit einem Angebot bei dir!

Grundsätzlich erhältst du deine beglaubigte Übersetzung gestempelt und unterschrieben als Prio-Brief per Post. In manchen Sprachrichtungen kannst du aber wählen, ob du die Übersetzung stattdessen oder zusätzlich als digital beglaubigte Übersetzung erhalten möchtest.

Über die beglaubigte Übersetzung

Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigen die Übersetzer:innen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Das ist insbesondere für alle öffentlichen Dokumente wie Geburtsurkunden oder Führungszeugnisse wichtig.

Um beglaubigte Übersetzungen anfertigen zu dürfen, müssen Übersetzer:innen ihre persönliche und fachliche Eignung nachweisen und werden von einem Gericht für die jeweilige Sprachkombination als Übersetzer:in öffentlich bestellt und allgemein beeidigt, vereidigt oder ermächtigt.

Die allermeisten vereidigten, ermächtigten oder beeidigten Übersetzerinnen findet man in der offiziellen Datenbank Justizdolmetscher. Hier kannst du direkt nach dem Namen suchen.

Alternativ kannst du nach der sogenannten Bestallungsurkunde des Übersetzers fragen.

Bei unseren Übersetzern kannst du sicher sein, dass sie offiziell anerkannt sind.

Über die digital beglaubigte Übersetzung

Viele unserer Übersetzer verfügen über eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) und können somit beglaubigte Übersetzungen auch digital unterzeichnen. Die digital beglaubigte Übersetzung bekommst du per E-Mail als PDF.

Sie muss nicht mit der Post versendet werden und du kannst sie nutzen, so oft du möchtest.

Mehr über das Thema erfährst du in unserem Artikel über die digital beglaubigte Übersetzung.

qeS ist die Abkürzung für qualifizierte elektronische Signatur. Die qeS ersetzt die handschriftliche Unterschrift des Unterzeichners und beruht auf einem qualifizierten Zertifikat (meist auf einer Signaturkarte hinterlegt) und wird mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (Kartenlesegerät) angefertigt. Des Weiteren kann mit dem Personenzertifikat der qeS ein Attributszertifikat verknüpft werden, z. B. um eine berufliche oder fachliche Qualifikation zu kennzeichnen.

Grundsätzlich ist die qualifizierte elektronische Signatur gleichwertig mit der eigenhändigen Unterschrift. Die digital beglaubigte Übersetzung wird schon bei vielen Stellen anerkannt. Bitte frag bei der zuständigen Stelle nach, ob sie die Übersetzung auch mit elektronischer Signatur akzeptieren. Wir können leider nicht garantieren, dass die digital beglaubigte Übersetzung überall anerkannt wird.

Über die Apostille

Beide Verfahren ermöglichen, dass öffentliche Urkunden auch in einem anderen Land akzeptiert werden. Legalisation nennt man das Überbeglaubigungsverfahren von Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen. Sie werden dabei zuerst von der zuständigen Behörde im Inland beglaubigt und anschließend von der entsprechenden Auslandsvertretung legalisiert. Die Apostille ist ein vereinfachtes Überbeglaubigungsverfahren.

Grundsätzlich immer, wenn du offizielle Dokumente, wie deine Geburtsurkunde oder ein Gerichtsurteil, in einem anderen Land verwenden möchtest.

Je nachdem, um was für ein Dokument es sich handelt und in welchem Land es ausgestellt worden ist, sind unterschiedliche Behörden zuständig. Für in Deutschland ausgestellte Urkunden bieten wir einen Apostillen-Service.

Über die Führerscheinübersetzung

Wenn du in einem Land ein Fahrzeug führen möchtest und dein Führerschein in einer anderen Sprache ist, benötigst du eine beglaubigte Übersetzung deiner Fahrerlaubnis. Mehr zum Thema Führerscheinübersetzung.

Bei deiner Führerscheinübersetzung geben wir an, welche Fahrzeugklassen du fahren darfst. Das heißt, wir klassifizieren deine Fahrerlaubnis.