Ganz einfach gesagt weist du mit der Personenstandsbescheinigung nach, dass du lebst und ob du verheiratet bist.
Wenn sie nicht in der Sprache ist, in der du sie einreichen musst, benötigst du eine beglaubigte Übersetzung deiner Personenstandsbescheinigung.
Bestell die beglaubigte Übersetzung der Personenstandsbescheinigung doch ganz einfach hier im Shop.
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Der Anwendungsfall, der wohl am häufigsten vorkommt, ist ein wirklich schöner: Du möchtest heiraten. Glückwunsch dazu!
In den meisten Ländern kann nur heiraten, wer noch nicht verheiratet ist. Mit der Personenstandsbescheinigung kannst du nachweisen, dass du ledig bist. Sie wird daher auch Ledigkeitsbescheinigung genannt.
Zum Nachweis der Echtheit von Ledigkeitsbescheinigungen aus dem Ausland werden diese mit Apostille versehen oder legalisiert.
Welches Verfahren angewendet wird, hängt davon ab, ob das Ausstellungsland und das Land, in dem du die Personenstandsbescheinigung einreichen möchtest, beide das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation unterzeichnet haben.
Hier bekommst du einen Überblick über die Länder, auf die das gegenüber Deutschland zutrifft.
Informier dich vorher, ob die Apostille mit übersetzt werden muss. Natürlich kannst du die beglaubigte Übersetzung der Apostille gleich mit bestellen.
Du findest sie im Shop unter „Beglaubigte Übersetzung: Apostille“.
Die beglaubigte Übersetzung deiner Personenstandsbescheinigung ins Deutsche wird in Deutschland offiziell anerkannt. Die Übersetzung muss also nicht weiter beglaubigt werden.
Brauchst du eine beglaubigte Übersetzung deiner deutschen Personenstandsbescheinigung in eine andere Sprache, gilt es ein paar Dinge zu beachten:
Zunächst musst du deine Personenstandsbescheinigung, wie zum Beispiel dein Ehefähigkeitszeugnis, mit Apostille oder Legalisation versehen lassen.
Dafür kannst du ganz bequem unseren Apostillenservice nutzen. Dann kümmern wir uns darum, dass die richtige Überbeglaubigung auf deine Personenstandsbescheinigung kommt.
Anschließend wird deine Urkunde übersetzt. Unsere Übersetzer sind, bis auf wenige Ausnahmen, in Deutschland beeidigt und öffentlich bestellt, sodass unsere Übersetzungen hier ohne Weiteres anerkannt werden.
Anders sieht es aus, wenn du die Übersetzung im Ausland einreichen musst.
In den meisten Fällen wirst du für die Verwendung im Ausland, genau wie für deine Originalbescheinigung, die Überbeglaubigung der Übersetzung benötigen.
Wir übernehmen das gern für dich!
Für manche Länder, wie zum Beispiel für Spanien, können wir die Übersetzung auch direkt stempeln, weil wir mit Übersetzern arbeiten, die dort vereidigt sind.
Welche Optionen du hast, siehst du bei der Urkunde, deren Übersetzung du bestellen möchtest. Dort kannst du die für dich passende Version auswählen und wir kümmern uns um den Rest.
Erkundige dich aber auf jeden Fall vorab bei der zuständigen Stelle, bei der du die Personenstandsbescheinigung und die beglaubigte Übersetzung vorlegen musst, welche Voraussetzungen die Unterlagen erfüllen müssen.