Beglaubigte Übersetzung: Geburtsurkunde

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Die beglaubigte Übersetzung bestellst du mit wenigen Klicks. Und das Beste? Schon in wenigen Tagen ist die beglaubigte Übersetzung deiner Geburtsurkunde bei dir Zuhause.

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Verfügbare Dokumente

Beglaubigte Übersetzung Geburtsurkunde

Der Übersetzer bestätigt bei der beglaubigten Übersetzung der Geburtsurkunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Er stempelt und unterschreibt die Übersetzung.

Geburtsurkunde beglaubigt übersetzen lassen?

Eine beglaubigte Übersetzung deiner Geburtsurkunde brauchst du immer dann, wenn du sie bei einer Behörde oder einem Amt vorlegen musst und sie nicht in der Landessprache ist. Das kann zum Beispiel beim Standesamt sein oder bei der Ausländerbehörde.

Die beglaubigte Übersetzung ist eine Lesehilfe. Sie ersetzt nicht das Original.

Du musst also deine originale Geburtsurkunde zusammen mit der beglaubigten Übersetzung vorlegen.

Achte darauf, dass du die richtige Urkunde übersetzen lässt. Wenn dir z. B. mehrere Auszüge aus dem Geburtenregister vorliegen oder du eine beglaubigte Kopie deiner Geburtsurkunde hast.

Wo bekommst du die Geburtsurkunde?

Eine Geburtsurkunde kann in der Regel beim Personenstandsregister des Ortes beantragt werden, an dem die Geburt registriert wurde.

In Deutschland ist das normalerweise das Standesamt des Geburtsortes.

In Manchen Ländern wird die Geburtsurkunde von anderen Behörden, wie dem Einwohnermeldeamt oder einem Notariat des Geburtsortes ausgestellt.

Wir empfehlen dir, dich vorab über die zuständige Behörde, die erforderlichen Unterlagen und eventuell anfallende Gebühren zu informieren.

Unterschied zwischen Geburtsurkunde und Auszug aus dem Geburtenregister

Ja, es gibt einen Unterschied zwischen einer Geburtsurkunde und einem Auszug aus dem Geburtenregister.

Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das deine Geburt bescheinigt und die wichtigsten Informationen über dich enthält, wie z.B. deinen Name, Geburtsdatum, wo du geboren wurdest, Geschlecht und so weiter.

Die Geburtsurkunde wird meist umgehend nach der Geburt eines Kindes im Geburtenregister errichtet und die Geburt somit dokumentiert. Manchmal wird die Geburt dabei noch handschriftlich in ein Geburtenbuch eingetragen. Die originale Urkunde wird bei der zuständigen Stelle verwahrt: Meist ist es das Standesamt, aber in manchen Ländern werden die Personenstandsregister von Notariaten oder anderen damit beauftragten Organismen geführt.

Heutzutage erhalten die Eltern meist einen Auszug aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde.

Da in vielen Ländern weitere Lebensereignisse, wie Eheschließungen oder der Tod einer Person in der Geburtsurkunde vermerkt wird, brauchst du in den meisten Fällen einen aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister.

Deinen Auszug aus dem Geburtenregister oder deine Geburtsurkunde übersetzen lassen musst du dann, wenn sie nicht in der Sprache ist, in der du sie vorlegen musst.

Apostille zu deiner Geburtsurkunde

Oft brauchst du zusätzlich eine Apostille oder Legalisation, wenn du deine Geburtsurkunde im Ausland einreichen möchtest. Es handelt sich um zwei Verfahren zur Bestätigung der Echtheit von Urkunden. Ob du deine Geburtsurkunde legalisieren lassen musst oder die Apostille ausreicht, hängt davon ab, ob zwischen dem Land und Deutschland das Haager Apostillen-Abkommen in Kraft ist.

Für deutsche Geburtsurkunden bieten wir einen Apostillen-Service. Das heißt, wir kümmern uns für dich um die Apostille oder Legalisation.

Das sagt dir gar nichts oder du weißt nicht, wo du anfangen sollst? Dann informier dich auf unserer Seite zum „Apostillenservice“ und wenn du möchtest, kümmern wir uns um den Rest.

Erkundige dich vorher, ob die Apostille auch übersetzt werden muss. Natürlich kannst du die beglaubigte Übersetzung der Apostille gleich mit bestellen. Du findest sie im Shop unter „Beglaubigte Übersetzung: Apostille“.

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