Beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch-Spanisch
Beglaubigte Übersetzungen Spanisch-Deutsch sowie Deutsch-Spanisch erhältst du schnell und unkompliziert über den Shop.
Gib dafür bitte an, welches Dokument du aus dem oder ins Spanische übersetzen lassen möchtest und aus welchem Land es ist.
Du bekommst die beglaubigte Spanisch-Übersetzung auf Wunsch direkt für Spanien beglaubigt oder gleich mit der Überbeglaubigung für Lateinamerika.
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Ecuador Schulzeugnis
60,00 €
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Spanien Leistungsbescheinigung Sozialversicherung
50,00 €
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El Salvador Schulzeugnis
60,00 €
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Österreich Geburtsurkunde ins Spanische
60,00 €
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Wann brauchst du die beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch oder Deutsch-Spanisch?
Musst du spanische Dokumente in Deutschland einreichen, wirst du die offiziell beglaubigte Übersetzung aus dem Spanischen ins Deutsche mit vorlegen müssen.
Umgekehrt musst du deutsche Unterlagen ins Spanische übersetzen lassen, wenn du sie in einem spanischsprachigen Land einreichen musst.
Kein Problem!
Beglaubigte Spanisch-Übersetzung
Bestell deine beglaubigte Spanisch-Übersetzung
Du bekommst bei uns die beglaubigte Übersetzung deiner Geburtsurkunde, deines Führungszeugnisses oder deines Abiturzeugnisses ins Spanische genauso wie die offizielle Übersetzung deiner spanischen Heiratsurkunde, deines mexikanischen Hochschulabschlusses, deiner Ledigkeitsbescheinigung aus Kuba und vieler weitere spanischer und deutscher Urkunden.
Wähle einfach das passende Dokument aus dem Shop aus, lade ein Bild deiner Urkunde hoch und bestell die beglaubigte Spanisch-Übersetzung zu jeder Tageszeit. Nach der angegebenen Bearbeitungszeit erhältst du deine beglaubigte Übersetzung bequem nach Hause oder als E-Mail-Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS).
Wer darf beglaubigte Spanisch-Übersetzungen anfertigen?
Übersetzer ist in Deutschland kein geschützter Beruf. Jedoch darf nicht jeder beglaubigte Übersetzungen anfertigen.
Die Bezeichnung der Übersetzer und die Voraussetzungen, die sie erfüllen müssen, variieren je nach Bundesland.
In Stuttgart spricht man vom “Öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer”, in Berlin vom “Ermächtigten Übersetzer”, in Frankfurt aber vom “Allgemein ermächtigten Übersetzer”.
In Hamburg und im Saarland werden Übersetzer “vereidigt”, in Sachsen, Schleswig-Holstein und Berlin hingegen “beeidigt”.
Auch in anderen Ländern dürfen nur vereidigte Übersetzer offizielle Übersetzungen anfertigen.
Unsere Spanisch-Übersetzer sind sowohl in Deutschland als auch in Spanien offiziell anerkannt. Ist deine Spanischübersetzung für ein anderes Land bestimmt, muss sie eventuell überbeglaubigt werden. Mehr dazu erfährst du weiter unten.
Ist die beglaubigte Übersetzung in ganz Deutschland gültig?
Die einzelnen Dolmetschergesetze sehen alle den Nachweis der fachlichen und persönlichen Eignung vor, deshalb ist in Deutschland nach § 142 Abs. 3 der Zivilprozessordnung nur entscheidend, dass der Übersetzer nach “den landesrechtlichen Vorschriften ermächtigt oder öffentlich bestellt wurde”.
Ersetzt die beglaubigte Übersetzung das Originaldokument?
Der vereidigte Übersetzer ist, im Gegensatz zu Notaren, nicht mit öffentlichem Glauben versehen. Daher sind wir beispielsweise nicht befugt, Kopien zu beglaubigen.
Die beglaubigte Übersetzung ist eine Lesehilfe und ersetzt nicht das Original.
Deine beglaubigte Übersetzung musst du also zusammen mit deiner spanischen Originalurkunde vorlegen.
Um die Zuordnung zu erleichtern, halten wir uns beim Layout an das Original, das wir stets an die beglaubigte Übersetzung anheften.
Urkunden im Ausland verwenden – Was musst du beachten?!
Deutsche öffentliche Urkunden sind natürlich problemlos in Deutschland gültig. Wenn du sie aber im Ausland verwenden möchtest, sieht das schon anders aus.
Um im Ausland nachzuweisen, dass deine Geburtsurkunde wirklich echt ist oder du dein Diplomzeugnis auch wirklich von einer deutschen Hochschule erhalten hast, brauchst du eine Apostille oder Legalisation. Umgekehrt gilt das natürlich auch für deine spanischsprachigen Urkunden, die du in Deutschland vorlegen möchtest.
Diese Überbeglaubigung muss meist auch übersetzt werden, sodass du sie brauchst, bevor du die Übersetzung in Auftrag gibst.
Für deutsche Urkunden bieten wir einen Apostillenservice. Wir kümmern uns um alle Schritte, von der Apostille bis zur fertig überbeglaubigten Übersetzung. Bitte nutze das Kontaktformular, wenn du bei der rechtssicheren Verwendung deiner Dokumente Unterstützung brauchst.
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Für die Gültigkeit im Ausland müssen Urkunden überbeglaubigt werden.
Das geschieht durch Apostille oder Legalisation.
Ausnahmeregelungen innerhalb der EU
Dank der Verordnung (EU) 2016/1191 sind viele Personenstandsurkunden innerhalb der EU übrigens von der Apostille befreit. Bei mehrsprachigen Formularen kann auch auf die Übersetzung verzichtet werden. Die Betonung liegt jedoch auf „kann“. Erkundige dich unbedingt vorab bei der zuständigen Stelle und solltest du doch die beglaubigte Spanisch-Übersetzung benötigen, profitierst du bei uns davon, dass in Spanien und in Deutschland als Übersetzer beeidigt sind.
Apostille und Legalisation - Was ist zu beachten?
Zunächst musst du wissen, dass du dir das Beglaubigungsverfahren nicht aussuchen kannst. Es ist durch internationale Verträge geregelt.
Dann musst du unterscheiden, ob dein Originaldokument beglaubigt werden muss oder die Übersetzung oder beides.
Wir geben dir hier einen Überblick, was mit welchen Ländern im Zusammenhang mit Deutschland für die Überbeglaubigung gilt. Erkundige dich vor Beauftragung immer genau bei der zuständigen Stelle, welche Anforderungen deine Unterlagen und Übersetzungen erfüllen müssen.
Übersetzung mit Apostille
Zwischen Deutschland und diesen Ländern greift das Apostillen-Abkommen:
- Argentinien
- Chile
- El Salvador
- Guatemala
- Kolumbien
- Mexiko
- Panama
- Paraguay
- Peru
- Spanien
- Uruguay
- Venezuela
Das heißt für dich:
Beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch
Stell sicher, dass deine Originalunterlagen im Herkunftsland mit Apostille versehen werden und bestell die beglaubigte Übersetzung der Apostille gleich mit.
Offizielle Übersetzung Deutsch-Spanisch
Stell sicher, dass deine Originalunterlagen in Deutschland mit Apostille versehen werden oder nutze unseren lass uns für dich die Apostillen besorgen.
Die Apostille muss auch übersetzt werden und die beglaubigte Übersetzung muss eventuell auch überbeglaubigt werden.
Wenn du die Übersetzung für Spanien benötigst, ist die Überbeglaubigung der Übersetzung nicht nötig – bestell die Übersetzung direkt mit dem spanischen Stempel.
Übersetzung mit Legalisation
Zwischen Deutschland und
- Kuba
- Dominikanische Republik
gilt das Apostillenabkommen nicht. Urkunden müssen in einem mehrstufigen Verfahren legalisiert werden, damit sie im Ausland wirksam sind.
Das heißt für die:
Offizielle Übersetzung Spanisch-Deutsch
Stell sicher, dass deine Originalunterlagen im Herkunftsland bei den zuständigen Behörden und der deutschen Auslandsvertretung legalisiert worden sind, damit sie in Deutschland anerkannt werden.
Beglaubigte Übersetzung Deutsch-Spanisch
Stell sicher, dass deine deutschen Urkunden vorbeglaubigt und legalisiert sind oder nutze unseren Apostillen-Service.
Deine Spanisch-Übersetzung kannst du direkt im Shop mit Überbeglaubigung bestellen und erhältst sie mit der Vorbeglaubigung durch die deutschen Behörden.
Für die Anerkennung im Ausland musst du sie dann noch durch die zuständigen Auslandsvertretung legalisieren lassen.
Wir kümmern uns aber natürlich auch gern um das Gesamtpaket: Bitte schick uns deine Dokumente und lass uns wissen, was du alles benötigst.