Beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch

Beglaubigte Übersetzungen Spanisch-Deutsch erhältst du schnell und unkompliziert über den Shop.

Gib dafür bitte an, welches spanische Dokument du ins Deutsche übersetzen lassen möchtest und aus welchem Land es ist.

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Aus welchem Land ist dein Dokument?

Wann brauchst du die beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch?

Wenn du spanische Dokumente in Deutschland einreichen musst, wirst du die offiziell beglaubigte Übersetzung aus dem Spanischen ins Deutsche mit vorlegen müssen.

Kein Problem!

 

Bestell deine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch

Du bekommst bei uns die beglaubigte Übersetzung deiner spanischen Heiratsurkunde, genau wie deiner mexikanischen Geburtsurkunde, deiner Ledigkeitsbescheinigung aus Kuba und vieler weitere spanischsprachiger Urkunden.

Wähle einfach das passende Dokument aus dem Shop aus, lade ein Bild deiner Urkunde hoch und bestell die beglaubigte Übersetzung zu jeder Tageszeit. Nach der angegebenen Bearbeitungszeit erhältst du deine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch bequem nach Hause oder als E-Mail-Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS).

Wer darf beglaubigte Übersetzungen Spanisch-Deutsch anfertigen?

Übersetzer ist kein geschützter Beruf. Jedoch darf nicht jeder beglaubigte Übersetzungen anfertigen.

Die Bezeichnung der Übersetzer und die Voraussetzungen, die sie erfüllen müssen, variieren je nach Bundesland.

In Stuttgart spricht man vom “Öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer”, in Berlin vom “Ermächtigten Übersetzer”, in Frankfurt aber vom “Allgemein ermächtigten Übersetzer”.

In Hamburg und im Saarland werden Übersetzer “vereidigt”, in Sachsen, Schleswig Holstein und Berlin hingegen “beeidigt”.

Ist die beglaubigte Übersetzung in ganz Deutschland gültig?

Die einzelnen Dolmetschergesetze sehen alle den Nachweis der fachlichen und persönlichen Eignung vor, deshalb ist in Deutschland nach § 142 Abs. 3 der Zivilprozessordnung nur entscheidend, dass der Übersetzer nach “den landesrechtlichen Vorschriften ermächtigt oder öffentlich bestellt wurde”.

Ersetzt die beglaubigte Übersetzung das Originaldokument?

Der vereidigte Übersetzer ist, im Gegensatz zu Notaren, nicht mit öffentlichem Glauben versehen. Daher sind wir beispielsweise nicht befugt, Kopien zu beglaubigen.

Die beglaubigte Übersetzung ist eine Lesehilfe und ersetzt nicht das Original.

Deine beglaubigte Übersetzung musst du also zusammen mit deiner spanischen Originalurkunde vorlegen.

Um die Zuordnung zu erleichtern, halten wir uns beim Layout an das Original, das wir stets an die beglaubigte Übersetzung anheften.

Angebot für deine beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch