Trauerfall im Ausland – Ein Leitfaden für Angehörige
Ein Todesfall ist immer eine emotionale Ausnahmesituation – erst recht, wenn er sich fernab der Heimat ereignet.
Stirbt ein Angehöriger im Ausland, kommen zur Trauer zahlreiche organisatorische Fragen hinzu: Wer ist zu benachrichtigen? Welche Dokumente braucht man? Kann eine Bestattung im Ausland erfolgen oder ist eine Überführung notwendig? Und was passiert rechtlich, wenn jemand außerhalb Deutschlands verstirbt?
Dieser Leitfaden bündelt die wichtigsten Schritte – von den ersten Kontakten (Konsulat, Bestatter) über nötige Unterlagen (Sterbeurkunde, Leichenpass) bis zu Optionen der Überführung oder Bestattung im Ausland.
Außerdem erfährst Du, wann beglaubigte Übersetzungen verlangt werden und wie Du sie bei uns rund um die Uhr online – ohne Telefonate – beauftragst. Unsere vereidigten Übersetzer liefern schnell, bei Bedarf elektronisch signiert per E-Mail, damit Du behördliche Fristen einhalten kannst – und in einer schweren Zeit den Kopf frei hast.
Sterbefall im Ausland
Erste Schritte bei einem Todesfall im Ausland
Stirbt ein Angehöriger im Ausland muss zunächst ein Arzt gerufen und dann die deutsche Auslandsvertretung verständigt werden.
Tritt der Trauerfall im Urlaub ein, solltest du auch die Reiseleitung informieren.
Verstirbt dein Angehöriger ohne dass du dabei bist, wird die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat wahrscheinlich die örtliche Polizei informieren und du wirst so von dem Trauerfall erfahren. Dann gilt es, sich mit der deutschen Auslandsvertretung in Kontakt zu setzen, um die weiteren Schritte zu besprechen.
Sterbeurkunde aus dem Ausland
Verstirbt dein Angehöriger im Ausland, wird im Allgemeinen dort eine Sterbeurkunde ausgestellt. Möglicherweise muss diese zur Vorlage in Deutschland apostilliert oder legalisiert werden. Die beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde ins Deutsche erhältst du bei uns.
Nachbeurkundung in Deutschland
Um eine deutsche Sterbeurkunde zu erhalten, muss der Todesfall in Deutschland nachbeurkundet werden.
Grundsätzlich sind in Deutschland die Standesämter zuständig, wenn es um die Beurkundung von Personenstandsakten geht. Die Antragstellung kann jedoch auch über die deutschen Auslandsvertretungen, also Botschaften und Konsulate, erfolgen. Die beim zuständigen deutschen Standesamt anfallenden Gebühren können jedoch nicht über die Auslandsvertretung eingezahlt werden.
Antragsberechtigt sind übrigens Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder und Eltern der verstorbenen Person.
Für die Nachbeurkundung benötigte Dokumente
Für die Nachbeurkundung des Sterbefalls im Ausland, zum Beispiel um die deutsche Sterbeurkunde zu erhalten, musst du das Antragsformular ausfüllen und zusammen mit folgenden Unterlagen beim zuständigen Standesamt einreichen:
ausländische Sterbeurkunde (ggf. legalisiert oder mit Apostille versehen)
Reisepass des Verstorbenen, sowie falls zutreffend, Melde- oder Abmeldebescheinigung
Reisepass des Antragstellers
bei ledigen Verstorbenen: Die Geburtsurkunde des Verstorbenen
ggf. die Heiratsurkunde des Verstorbenen bzw. Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft
bei Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft: die Sterbeurkunde des Ehe- oder Lebenspartners, das rechtskräftige Scheidungsurteil, Nachweis über Auflösung der Lebenspartnerschaft usw.
Je nach individuellem Fall und Standesamt können weitere Unterlagen nötig sein.
Liegen die benötigten Urkunden nicht in deutscher Sprache vor, muss im allgemeinen zusätzlich die beglaubigte Übersetzung beigebracht werden.
Wir übernehmen das gern für dich, auch als Gesamtpaket. Schick uns einfach einen Scan der zu übersetzenden Dokumente und wir schnüren dir einen Paketpreis. Wenn du möchtest, können wir die beglaubigten Übersetzungen direkt an das zuständige Standesamt versenden.
Beglaubigte Übersetzung im Sterbefall
Für Dokumente, die häufig im Zusammenhang mit einem Sterbefall im Ausland übersetzt werden müssen, kannst du die beglaubigte Übersetzung direkt über den Shop bestellen.
Aus welchem Land ist dein Dokument?
Welche Sprache hat dein Dokument
Dänisch
Deutsch
Englisch
Französisch
Italienisch
Katalanisch
Niederländisch
Norwegisch
Persisch
Polnisch
Portugiesisch
Schwedisch
Spanisch
Welches Dokument willst du übersetzen?
Ausweisdokumente
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Meldebescheinigung
Personenstandsbescheinigung
Scheidung
Sterbeurkunde
In welche Sprache soll übersetzt werden?
Dänisch
Deutsch
Englisch
Französisch
Niederländisch
Norwegisch
Portugiesisch
Schwedisch
Spanisch
Je nach individuellem Fall und Standesamt können weitere Unterlagen nötig sein.
Müssen in deinem Fall mehrere Unterlagen übersetzt werden, kannst du einen Paketpreis anfragen.
Sowohl die Kosten als auch die Dauer der Nachbeurkundung variieren je nach zuständigem Standesamt und individuell nach Fall. Du musst mit ca. 60,00 € für die Beurkundung selbst und 15,00 € pro Sterbeurkunde rechnen.
Hinzu kommen aber natürlich die Kosten für die Beschaffung der notwendigen Unterlagen und der Übersetzungen, die wesentlich höher ausfallen.
Selbst ab Antragstellung kann die Nachbeurkundung des Todesfalls im Ausland noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Als Deutscher im Ausland beerdigt werden?
Wo dein Angehöriger bestattet werden soll, hängt natürlich von vielen, zum Teil sehr persönlichen Faktoren ab.
Meist muss jedoch schnell entschieden werden, ob die Person vor Ort beigesetzt oder nach Deutschland überführt werden soll.
Konsulate beraten zu Optionen, nennen auf Wunsch Bestatter vor Ort. Für die praktische Durchführung musst du aber ein Bestattungsunternehmen beauftragten.
Was aber, wenn dein Angehöriger nicht im Ausland beigesetzt werden soll?
Überführung
Soll die Beisetzung nicht im Ausland erfolgen, muss die verstorbene Person nach Deutschland überführt werden.
In der Regel koordiniert ein lokales Bestattungsunternehmen und ein deutscher, international tätiger Bestatter die Rückführung der verstorbenen Person. Konsulate können u. a. Leichenpässe oder Urnenbescheinigungen ausstellen und – falls nötig – ausländische Sterbeurkunden legalisieren.
Je nach Land und Todesumständen können Freigaben und Formalitäten mehrere Wochen dauern. Einen Termin für die Beisetzung in Deutschland solltest du daher erst nach bestätigten Überführungsdaten festlegen.
Bei der Überführung gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder dein Angehöriger wird im Sarg zurück nach Deutschland gebracht oder im Ausland eingeäschert und die Urne überführt.
Überführung des Leichnams
Die Sargüberführungen darf ausschließlich ein Bestatter/Überführungsunternehmen transportieren; Privatpersonen nicht. Häufig sind z. B. Zinksarg, Einbalsamierungs- und Einsargungsbestätigungen sowie eine Bestattungserlaubnis/Überführungsgenehmigung des Herkunftslands erforderlich. Die Auslandsvertretung stellt den Leichenpass aus; dafür werden typischerweise Sterbeurkunde (oft mit Apostille), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu ansteckenden Krankheiten, Ausweisdokumente der verstorbenen Person und Nachweise des Bestatters verlangt. Transport ist per Land-, Luft- oder Seeweg möglich. Ansprechpartner: lokales Bestattungsunternehmen, deutsches Bestattungsunternehmen (Koordination, Grabplatzbestätigung, Luftfrachtpapiere), zuständige Auslandsvertretung.
Überführung der Urne
Der Transport einer Urne kann – abhängig vom Land – als Luftgepäck oder Versand an eine deutsche Friedhofsverwaltung bzw. ein Bestattungsunternehmen erfolgen; hierfür stellt die Auslandsvertretung auf Antrag eine Urnenbescheinigung aus.
Benötigt werden in der Praxis u. a. Sterbeurkunde (ggf. mit Apostille), Einäscherungsbestätigung und die Bestätigung, dass die Urne ausschließlich die Asche der verstorbenen Person enthält. Das Bestattungsunternehmen in Deutschland benötigt zu diesen Unterlagen auch die beglaubigte Übersetzung.
Urnen müssen in der Regel versiegelt und gekennzeichnet sein. In einigen Ländern ist trotzdem ein Bestatter einzuschalten. Ansprechpartner: lokales Krematorium/Bestatter (Unterlagen), deutsches Bestattungsunternehmen oder Friedhofsverwaltung (Ankündigung der Ankunft), zuständige Auslandsvertretung (Urnenbescheinigung).
Fazit: Hilfe in schweren Zeiten
Ein Trauerfall im Ausland bringt nicht nur emotionale Belastung mit sich, sondern oft auch viele praktische und rechtliche Fragen. Gerade wenn Behörden in verschiedenen Ländern beteiligt sind, kommt es auf vollständige Unterlagen, die richtige Form der Beglaubigung und eine schnelle Abstimmung mit Standesamt, Konsulat, Bestatter oder Friedhofsverwaltung an.
Damit Du in dieser Situation nicht noch zusätzlich Zeit mit unnötigen Rückfragen oder fehlerhaften Unterlagen verlierst, lohnt es sich, frühzeitig auf professionelle Unterstützung zu setzen. Besonders bei Sterbeurkunden, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden oder Scheidungsurteilen kommt es darauf an, dass Übersetzungen formal anerkannt werden und zeitnah vorliegen.
Wir unterstützen Dich dabei mit beglaubigten Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer – unkompliziert, online und ohne unnötigen Aufwand. So kannst Du die erforderlichen Dokumente schnell dort einreichen, wo sie gebraucht werden.
Warum professionelle Übersetzung den Unterschied macht
Im Zusammenhang mit einem Sterbefall im Ausland akzeptieren deutsche Behörden, Standesämter, Nachlassgerichte oder Friedhofsverwaltungen in der Regel keine einfachen freien Übersetzungen. Erforderlich sind meist beglaubigte Übersetzungen, damit die Inhalte der ausländischen Urkunden rechtssicher nachvollzogen werden können.
Eine professionell angefertigte beglaubigte Übersetzung hilft Dir dabei,
Verzögerungen bei der Nachbeurkundung zu vermeiden,
Unterlagen korrekt bei Standesamt oder anderen Behörden einzureichen,
Rückfragen wegen formaler Fehler zu reduzieren,
und in einer ohnehin belastenden Situation wenigstens den organisatorischen Teil verlässlich zu lösen.
Bei uns kannst Du die beglaubigte Übersetzung Deiner Sterbeurkunde und weiterer Personenstandsurkunden direkt online beauftragen. Du lädst einfach Deinen Scan hoch und erhältst schnell eine formal verwertbare Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer. Wenn mehrere Dokumente benötigt werden, erstellen wir Dir gern auch ein passendes Gesamtpaket.
Und vor allem: Wir wissen, dass hinter jedem Dokument ein persönlicher Schicksalsschlag steht. Deshalb achten wir nicht nur auf sprachliche und formale Genauigkeit, sondern auch auf eine zügige und unkomplizierte Abwicklung.
Wir wünschen Dir in dieser schweren Zeit viel Kraft und unterstützen Dich gern dabei, die nötigen Unterlagen schnell und unkompliziert in die richtige Form zu bringen.
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