Deutschen Erbschein beglaubigt ins Spanische übersetzen
Du erhältst die beglaubigte Übersetzung eines deutschen Erbscheins ins Spanische. Dabei ist egal, ob ein gemeinschaftlicher Erbschein oder der Erbschein eines Alleinerben vorliegt. Die offizielle Übersetzung erstellt eine in Deutschland oder in Spanien für Spanisch beeidigte Übersetzerin.
Für welches Land brauchst du die beglaubigte Übersetzung?
Wir beglaubigen die Übersetzung mit dem spanischen Bestätigungsvermerk, sodass spanische Behörden, Gerichte und das Standesamt die Übersetzung ohne weiteres offiziell anerkennen. Das spart Zeit und Geld.
Ist die Übersetzung für ein anderes spanischsprachiges Land gedacht, nutzen wir den deutschen Bestätigungsvermerk. Die Übersetzung muss ggf. noch überbeglaubigt werden, damit sie im Ausland anerkannt wird.
Gib bei deiner Bestellung bitte an, für welches Land du die Übersetzung benötigst. Enthält die Bestellung keine Angabe, wird sie mit dem deutschen Bestätigungsvermerk versehen.
Apostille zum Erbschein
Um die Echtheit von ausländischen Urkunden nachzuweisen, werden sie im Ursprungsland durch die Apostille oder Legalisation überbeglaubigt.
Welches Verfahren angewendet wird, hängt davon ab, in welchem Land du die Urkunde vorlegen musst.
Benötigst du die beglaubigte Übersetzung des Erbscheins für Spanien, muss dieser zum Beispiel vorab mit Apostille versehen werden.
Gerne kannst du dafür unseren Apostillenservice nutzen.
Brauchst du eine Apostille, muss sie vielleicht auch übersetzt werden. Bitte erfrage das vorab bei der Stelle, bei der du die Übersetzung einreichen musst. Die beglaubigte Übersetzung der Apostille kannst du ganz einfach mit bestellen. Wähle dafür im Shop einfach das Produkt „Apostille ins Spanische“.
Bearbeitungszeit und Eilübersetzung
Die Bearbeitungszeit beträgt ab Bestellung max. 4 Arbeitstage.
Du hast es eilig? Dann buche die Expressoption, damit deine beglaubigte Übersetzung schon innerhalb von 2 Arbeitstagen fertig ist.