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Anerkennung als Arzt oder Ärztin in Deutschland: So funktioniert’s
Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ist ein wachsendes Problem in Deutschland. Besonders im medizinischen Bereich gibt es einen stetig steigenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Darin liegt eine wertvolle Chance für Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland. Doch wie gelingt der Einstieg ins deutsche Gesundheitssystem und welche Hürden gilt es dabei zu überwinden?
In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Arbeitsplätzen für Ärztinnen und Ärzte. Neben den klassischen Tätigkeiten in Arztpraxen und Kliniken finden sich auch Beschäftigungsmöglichkeiten in Gesundheitszentren, Rehabilitationszentren, Hospizen, Alten- oder Krankenpflegediensten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in der medizinischen Forschung oder Lehre tätig zu werden, ebenso wie in der Pharmaindustrie oder bei Gesundheitsämtern, Krankenversicherungen und Ärztekammern.

Approbation in Deutschland
Für die Ausübung des Arztberufs in Deutschland müssen Medizinerinnen und Mediziner ihr im Ausland absolviertes Medizinstudium anerkennen lassen.
In Deutschland braucht man dafür die Approbation: die staatliche Zulassung zur Berufsausübung mit uneingeschränkter Berufserlaubnis.
Alternativ kannst du eine Berufserlaubnis (Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 BÄO) erhalten, die zur vorübergehenden Berufsausübung befähigt.
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Deine Staatsangehörigkeit spielt hierbei keine Rolle.
Entscheidend ist, in welchem Land die berufliche Qualifikation erworben wurde.
Auch deutsche Medizinstudierende, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, müssen ihren Abschluss anerkennen lassen. Für diese Gruppe entfällt jedoch der Nachweis der Sprachkenntnisse, was den Prozess etwas vereinfacht.
Anerkennung als Arzt in Deutschland
Allgemeine Voraussetzungen für die Anerkennung
- Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation: Gleichwertigkeitsprüfung
- Gesundheitliche Eignung: Ärztliche Bescheinigung
- Persönliche Eignung: Auszug aus dem Strafregister deines Herkunftslandes
- Deutschkenntnisse: Nachweise dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (Sprachliche Anforderungen der einzelnen Bundesländer)
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Einen wichtigen Unterschied macht es, ob du deinen medizinischen Abschluss in Europa bzw. der EU oder aber im außereuropäischen Ausland erworben hast.
Automatische Anerkennung von Abschlüssen aus der EU bzw. Europa
Ärztliche Abschlüsse aus der EU- und EWR-Staaten werden in Deutschland meist automatisch anerkannt. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2005/36/EG, die die berufliche Mobilität und einheitliche Standards im Gesundheitswesen fördern soll.
Antrag auf Anerkennung
Wer seine medizinische Ausbildung in der Europäischen Union abgeschlossen hat, kann sie in Deutschland auf Antrag automatisch anerkennen lassen. Voraussetzung ist, dass der Abschluss in der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG (Anhang V Nr. 5.1.1) aufgeführt ist und die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllt sind. Entscheidend ist außerdem, dass die Ausbildung nach dem in der Richtlinie festgelegten Stichtag begonnen wurde.
Die Anerkennung erfolgt dann binnen drei Monaten nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen.
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Für die Anerkennung deiner ärztlichen
Qualifikation ist immer die Approbations-
behörde des Bundeslandes zuständig, in
dem du später arbeiten möchtest.
Eine vollständige Übersicht aller Landesstellen mit Adressen und Kontaktdaten bietet die Liste der Approbationsbehörden der Bundesländer
Alternativ kannst du den Anerkennungsfinder nutzen. Wähle dort „Ärztin/Arzt“ als Beruf, gib dein Herkunftsland und deine Wunschstadt ein und schon erfährst du, welche Behörde für deinen Antrag zuständig ist und erhältst alle wichtigen Kontakt- und Verfahrensinformationen auf einen Blick.
Anerkennung von medizinischen Ausbildungen aus dem EWR und der Schweiz Ausbildungen aus Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz sind den EU-Abschlüssen rechtlich gleichgestellt. Ärztinnen und Ärzte aus diesen Ländern profitieren daher von denselben Anerkennungsregeln und -fristen wie ihre Kolleginnen und Kollegen aus der EU. |
Voraussetzungen für die Anerkennung eines europäischen Medizinabschlusses
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse:
- Ausländische Ärztinnen und Ärzte müssen zunächst Deutschkenntnisse auf B2-Niveau (GER) vorweisen und dann eine C1-Fachsprachprüfung bestehen, deren Nachweis auch nach Antragstellung eingereicht werden kann.
- Bestätigung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche Bescheinigung)
- Vorlage eines Führungszeugnisses (Zum Nachsweis der persönlichen Eignung)
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Eine medizinische Anerkennung in anderem EU-Land führt nicht zur automatischen Anerkennung in Deutschland
Beglaubigte Übersetzung
Damit deine Approbation reibungslos über die Bühne geht, sollten alle Urkunden, die im Original gefordert werden, als amtlich beglaubigte Kopien eingereicht werden. Fremdsprachige Dokumente (die nicht auf Deutsch oder Englisch abgefasst sind) müssen in der Regel vorab von einem in Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer ins Deutsche übertragen werden.
In einigen Bundesländern müssen Original-Ausbildungsunterlagen mit einer Haager Apostille versehen werden, einer Auslandsbeglaubigung, die die Echtheit öffentlicher Urkunden bestätigt. Ausgestellt wird sie stets von einer Behörde im Ausstellungsland, in der Regel also dort, wo das Studium absolviert wurde.
Gern unterstützen wir dich mit der beglaubigten Übersetzung deiner Unterlagen. Such dein Dokument einfach im Shop raus und lade dann einen Scan deines Originals hoch!
Medizinabschluss vor EU-Beitritt? So sicherst du dir deine Approbation in Deutschland
Hast du dein Medizinstudium in einem EU-Land vor dessen EU-Beitritt begonnen, brauchst du zusätzliche Unterlagen. Das kann beispielsweise eine Konformitätsbescheinigung sein, die die zuständige Behörde des Ausbildungslandes ausstellen muss. Alternativ kannst du nachweisen, dass du mindestens drei Jahre lang ununterbrochen als Arzt oder Ärztin in einem EU-Staat gearbeitet hast.
Medizinabschluss aus Großbritannien: Anerkennung nach dem Brexit
Hast du dein Medizinstudium in Großbritannien vor dem 1. Januar 2021 abgeschlossen, gilt deine Ausbildung weiterhin als EU-Qualifikation nach der Richtlinie 2005/36/EG – auch wenn du den Anerkennungsantrag erst später stellst. Liegt dein Abschluss hingegen nach dem 31. Dezember 2020, musst du das Verfahren für Drittstaatenqualifikationen durchlaufen, auf das wir im nächsten Abschnitt eingehen.
Medizinabschluss außerhalb Europas: Das Anerkennungsverfahren in Deutschland
Für viele Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten, also aus Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz, ist der Weg zur Berufsausübung in Deutschland mit größeren Hürden verbunden. Die Anerkennung der ausländischen medizinischen Qualifikation ist ein wichtiger Schritt, der mehrere Prüfschritte umfasst. In diesem Artikel erklären wir die wesentlichen Schritte, damit du als Arzt oder Ärztin in Deutschland arbeiten kannst.
Anerkennungsfinder: Finde schnell die zuständige Stelle für deine Anerkennung. Liste der Approbationsbehörden: Hol dir die Übersicht über alle Approbationsbehörden der Bundesländer. |
Verschiedene Formen der Anerkennung
Um in Deutschland als Arzt oder Ärztin arbeiten zu können, brauchst du eine Approbation oder alternativ eine befristete Berufserlaubnis.
Was der Unterschied ist und welche Voraussetzungen jeweils gelten, erfährst du im Folgenden.
Approbation
Die Approbation ist die uneingeschränkte staatliche Zulassung zur Ausübung des Arztberufs in Deutschland. Sie wird erst erteilt, wenn die Gleichwertigkeit des Abschlusses bestätigt und alle weiteren Voraussetzungen, insbesondere die erforderlichen Deutschkenntnisse auf fachsprachlichem Niveau (C1), erfüllt sind.
Berufserlaubnis
Statt der Approbation kannst du auch vorerst eine Berufserlaubnis erhalten.
Dabei handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Erlaubnis, maximal für zwei Jahre, mit der du als Ärztin oder Arzt aus dem Ausland unter Aufsicht arbeiten darfst. Innerhalb dieser Frist muss die Kenntnisprüfung abgelegt werden, um die Approbation zu erhalten. Die Berufserlaubnis erlaubt keine eigenständige oder leitende Tätigkeit und berechtigt nicht zur Facharztweiterbildung.
Voraussetzung ist lediglich eine abgeschlossene medizinische Ausbildung aus dem Ausland. Wenn du bereits Berufserlaubniszeiten in einem anderen Bundesland genutzt hast, wird die verbleibende Restdauer bei der Erteilung berücksichtigt.
Mit einer Berufserlaubnis kannst du bereits in Deutschland arbeiten, während du dich auf die Approbation vorbereitest, etwa für das Ablegen der Kenntnisprüfung.
Voraussetzungen für die Berufserlaubnis sind:
- Abgeschlossene ärztliche Ausbildung im Ausland (Gleichwertigkeitsnachweis ist nicht zwingend erforderlich)
- Vorlage einer Arbeitsplatzzusage oder eines Arbeitsvertrags in einer anerkannten medizinischen Einrichtung in Deutschland
- Antragstellung bei der zuständigen Approbationsbehörde im Bundesland des Arbeitsplatzes
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch ein ärztliches Attest
- Nachweis der persönlichen Eignung mittels polizeilichem Führungszeugnis oder Certificate of Good Standing aus dem Heimatland
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse, in der Regel mindestens B2-Niveau (GER)
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Die Berufserlaubnis ist befristet und dient als Übergangslösung bis zur Erteilung der Approbation
Beglaubigte Übersetzung
Wie bereits erwähnt, ist es im Anerkennungsverfahren wichtig, dass fremdsprachliche Dokumente mit beglaubigter Übersetzung vorliegen. Wenn du also Dokumente hast, die nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst sind, solltest du sie durch einen öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen lassen. So vermeidest du unnötige Verzögerungen und stellst sicher, dass deine Unterlagen ohne Probleme anerkannt werden.
Hierbei unterstützen wir dich natürlich gern! Wenn du deine Unterlagen beglaubigt übersetzen lassen musst, kannst du einfach das entsprechende Dokument in unserem Shop auswählen und einen Scan deines Originals hochladen. Wir kümmern uns dann um den Rest.
Es kann sein, dass für dein Zielbundesland die Auslandsbeglaubigung mit Haager Apostille erforderlich ist. Sie bestätigt die Echtheit deiner Urkunden und wird von der zuständigen Behörde im Land ausgestellt, in dem du dein Studium absolviert hast.
Gleichwertigkeitsprüfung
Bei der Anerkennung eines medizinischen Abschlusses aus einem Drittstaat erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die zuständige Approbationsbehörde. Dabei wird geprüft, ob dein Abschluss in Theorie und Praxis mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist.
Zwar sieht das Gesetz eine Frist von maximal vier Monaten für die Gleichwertigkeitsprüfung vor (gerechnet ab Eingang aller Unterlagen), doch wird diese Frist in der Praxis leider oft überschritten.
In vielen Fällen wird hierfür die Gutachterstelle für Gesundheitsberufe (GfG) eingeschaltet. Diese bewertet deine Unterlagen. Werden dabei wesentliche Unterschiede, also beispielsweise Defizite in Theorie oder Praxis festgestellt, müssen diese durch das Ablegen der Kenntnisprüfung ausgeglichen werden.
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Das Verfahren ist zeit- und kostenintensiv und ein positiver Gleichwertigkeitsbescheid ist nicht garantiert.
Kenntnisprüfung bei fehlender Gleichwertigkeit
Wenn im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung festgestellt wird, dass dein medizinischer Abschluss nicht vollständig den Anforderungen des deutschen Medizinstudiums entspricht, ist die Kenntnisprüfung der einzige Weg, diese Unterschiede auszugleichen.
Kenntnissprüfung zusammengefasst: · mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung · Schwerpunkt: Innere Medizin und Chirurgie · Bezug zum gesamten Inhalt des deutschen Studiums · Dauer: 60-90 Minuten · maximal zwei Wiederholungen bundesweit · Es gibt entsprechende Vorbereitungskurse Ziel: Nachweis, dass die medizinischen Kenntnisse und Fähigkeiten dem Niveau deutscher MedizinabsolventInnen entsprechen |
Fachsprachenprüfung
Sprachkenntnisse sind ein entscheidender Faktor. Die Mindestanforderung in allen Bundesländern ist das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für allgemeine Deutschkenntnisse.
Zusätzlich müssen Mediziner und Medizinerinnen aus Drittstaaten in der Regel eine Fachsprachenprüfung auf Niveau C1 (GER) bestehen, die speziell auf medizinische Fachsprache ausgelegt ist. Diese Prüfung testet die Fähigkeit, medizinische Sachverhalte korrekt und verständlich zu kommunizieren, etwa in Patientengesprächen, Berichten oder Fachgesprächen.
Konkret können sich diese Anforderungen jedoch je nach Bundesland leicht unterscheiden. Hier findest du eine Liste mit den Anforderungen aller Bundesländer.
In Sachsen ist es beispielsweise genauso wie beschrieben: Die Landesärztekammer verlangt neben dem B2-Zertifikat eines anerkannten Sprachinstituts auch die Fachsprachenprüfung C1. |
Ablauf des Anerkennungsverfahrens – Schritt für Schritt
1. Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung
Stelle deinen Antrag bei der zuständigen Approbationsbehörde im Bundesland deiner Wahl – das geht auch, wenn du noch in deinem Heimatland bist. Für den Antrag brauchst du noch keinen Nachweis über deine Deutschkenntnisse.
2. Prüfung der Gleichwertigkeit
Die Behörde prüft deinen Abschluss im Einzelfall. Das dauert in der Regel bis zu 4 Monate, kann aber auch etwas länger in Anspruch nehmen. Am Ende bekommst du entweder die Bestätigung, dass dein Abschluss gleichwertig ist, oder es werden wesentliche Unterschiede festgestellt.
3a. Bei Gleichwertigkeit:
Wenn dein Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, kannst du die Approbation beantragen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird dir die Approbation erteilt.
3b. Bei wesentlichen Unterschieden:
Falls wesentliche Unterschiede festgestellt werden, musst du eine Kenntnisprüfung ablegen, um die Approbation zu erhalten. Du kannst dich dafür auch in speziellen Vorbereitungskursen fit machen.
4. Während der Vorbereitung:
Während du dich auf die Kenntnisprüfung vorbereitest, kannst du schon eine Berufserlaubnis beantragen und nutzen. Damit bekommst du eine befristete Arbeitserlaubnis (maximal 2 Jahre), die es dir ermöglicht, praktische Erfahrung zu sammeln.
5. Fachsprachenprüfung
Die Fachsprachenprüfung kannst du entweder vor oder gleichzeitig mit der Kenntnisprüfung ablegen. Hierbei geht es darum, deine medizinischen Sprachkenntnisse auf C1-Niveau nachzuweisen.
6. Erteilung der Approbation
Wenn du die Kenntnisprüfung bestanden hast und alle anderen Voraussetzungen (Deutschkenntnisse, gesundheitliche Eignung, Führungszeugnis) erfüllt sind, erhältst du die Approbation. Damit kannst du dann ohne Einschränkungen deinen Beruf ausüben.
Weitere wichtige Hinweise
- Die Anerkennung der Facharztbezeichnung ist ein weiterer Schritt, der aber erst nach Erhalt der Approbation möglich ist.
- Die Approbationsbehörden erheben Gebühren; Kostenübernahme ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Drittstaatsangehörige benötigen vor der Einreise meist ein Visum (z.B. Blaue Karte EU).
- Mehr Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und der Zeugnisübersetzung
- Viel Erfolg bei deiner Anerkennung!
Deine Erfahrung ist gefragt!
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