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Anerkennung als Arzt in Deutschland: So funktioniert’s
Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ist ein wachsendes Problem in Deutschland. Besonders im medizinischen Bereich gibt es einen stetig steigenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Darin liegt eine wertvolle Chance für Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland.
Doch wie gelingt der Einstieg ins deutsche Gesundheitssystem und welche Hürden gilt es dabei zu überwinden? Wir geben dir einen Überblick und unterstützen dich gerne mit den nötigen beglaubigten Übersetzungen.
Als Arzt nach Deutschland
Approbation in Deutschland
Ärzte und Pflegefachkräfte zählen in Deutschland zu den reglementierten Berufen. Das heißt, dass Medizinerinnen und Mediziner ihr im Ausland absolviertes Studium anerkennen lassen müssen, um in Deutschland als Arzt zu arbeiten.
In Deutschland braucht man dafür die Approbation: die staatliche Zulassung zur Berufsausübung mit uneingeschränkter Berufserlaubnis.
Alternativ kannst du eine Berufserlaubnis (Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 BÄO) erhalten, die zur vorübergehenden Berufsausübung befähigt.
- Deine Staatsangehörigkeit spielt hierbei keine Rolle!
Entscheidend ist, in welchem Land die berufliche Qualifikation erworben wurde.
Auch deutsche Medizinstudierende, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, müssen ihren Abschluss anerkennen lassen.
Für diese Gruppe entfällt jedoch der Nachweis der Sprachkenntnisse, was den Prozess etwas vereinfacht.
Allgemeine Voraussetzungen für die Anerkennung
- Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation: Gleichwertigkeitsprüfung
- Gesundheitliche Eignung: Ärztliche Bescheinigung
- Persönliche Eignung: Auszug aus dem Strafregister deines Herkunftslandes
- Deutschkenntnisse: Nachweise dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (Sprachliche Anforderungen der einzelnen Bundesländer)
- Abschluss aus der EU oder einem Drittland?
Einen wichtigen Unterschied macht es, ob du dein Medizinstudium in Europa bzw. der EU oder aber im außereuropäischen Ausland abgeschlossen hast.
Anerkennung des Medizin-Abschlusses aus der EU
Ärztliche Abschlüsse aus EU- und EWR-Staaten werden in Deutschland meist problemlos anerkannt.
Grundlage ist die EU-Richtlinie 2005/36/EG, die die berufliche Mobilität und einheitliche Standards im Gesundheitswesen fördern soll.
Antrag auf Anerkennung
Du hast deine medizinische Ausbildung in der Europäischen Union abgeschlossen?
Dann kannst du sie in Deutschland auf Antrag automatisch anerkennen lassen, wenn sie im Anhang V der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie aufgeführt ist und die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllt sind.
Entscheidend ist außerdem, dass die Ausbildung nach dem in der Richtlinie festgelegten Stichtag begonnen wurde.
Die Anerkennung erfolgt dann binnen drei Monaten nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen, die wir dir weiter unten noch aufführen.
- Zuständigkeit beachten!
Für die Anerkennung deiner ärztlichen Qualifikation ist immer die Approbationsbehörde des Bundeslandes zuständig, in dem du später arbeiten möchtest.
Eine vollständige Übersicht aller Landesstellen mit Adressen und Kontaktdaten bietet die Liste der Approbationsbehörden der Bundesländer.
Alternativ kannst du den Anerkennungsfinder nutzen. Wähle dort „Ärztin/Arzt“ als Beruf, gib dein Herkunftsland und deine Wunschstadt ein und schon erfährst du, welche Behörde für deinen Antrag zuständig ist und erhältst alle wichtigen Kontakt- und Verfahrensinformationen auf einen Blick.
- Dein Studium in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz ist dem EU-Abschluss gleichgestellt
Das Medizinstudium in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz ist den EU-Abschlüssen rechtlich gleichgestellt.
Ärztinnen und Ärzte aus diesen Ländern profitieren daher von denselben Anerkennungsregeln und -fristen wie ihre Kolleginnen und Kollegen aus der EU.
Unterlagen für die Anerkennung deines EU-Medizinabschlusses
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse:
- Ausländische Ärztinnen und Ärzte müssen zunächst Deutschkenntnisse auf B2-Niveau (GER) vorweisen und dann eine C1-Fachsprachprüfung bestehen, deren Nachweis auch nach Antragstellung eingereicht werden kann.
- Bestätigung der gesundheitlichen Eignung (ärztliche Bescheinigung)
- Führungszeugnis (zum Nachweis der persönlichen Eignung)
- Die Anerkennung gilt nur im jeweiligen Land
Auch wenn die Richtlinie für alle EU-Mitgliedsstaaten gilt, musst du deinen medizinischen Abschluss jeweils in dem Land anerkennen lassen, in dem du als Arzt tätig sein möchtest.
Beglaubigte Übersetzung für die Approbation
Damit deine Approbation reibungslos über die Bühne geht, sollten alle Urkunden, die im Original gefordert werden, als amtlich beglaubigte Kopien eingereicht werden.
Fremdsprachige Dokumente (die nicht auf Deutsch oder Englisch abgefasst sind) müssen in der Regel vorab von einem in Deutschland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer ins Deutsche übertragen werden.
In einigen Bundesländern müssen Original-Ausbildungsunterlagen mit einer Apostille versehen oder legalisiert werden, einer Auslandsbeglaubigung, die die Echtheit öffentlicher Urkunden bestätigt. Ausgestellt wird sie stets von einer Behörde im Ausstellungsland, in der Regel also dort, wo das Studium absolviert wurde.
Gern unterstützen wir dich mit der beglaubigten Übersetzung deiner Unterlagen! Schick sie uns einfach gesammelt zu, dann erstellen wir dir ein Pauschalangebot.
Anerkennung des Medizinstudiums aus Drittstaaten
Bei der Anerkennung eines medizinischen Abschlusses aus einem Drittstaat erfolgt eine Einzelfallprüfung durch die zuständige Approbationsbehörde. Dabei wird geprüft, ob dein Abschluss in Theorie und Praxis mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist.
Zwar sieht das Gesetz eine Frist von maximal vier Monaten für die Gleichwertigkeitsprüfung vor (gerechnet ab Eingang aller Unterlagen), doch wird diese Frist in der Praxis leider oft überschritten.
In vielen Fällen wird hierfür die Gutachterstelle für Gesundheitsberufe (GfG) eingeschaltet. Diese bewertet deine Unterlagen. Werden dabei wesentliche Unterschiede, also beispielsweise Defizite in Theorie oder Praxis festgestellt, müssen diese durch das Ablegen der Kenntnisprüfung ausgeglichen werden.
Unterlagen für die Approbation aus Drittstaaten
Antragsformular von der zuständigen Stelle
Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Personalausweis)
Geburtsurkunde oder Auszug aus Familienbuch
Nachweis über die Namensänderung (z. B. Eheurkunde, wenn sich Ihr Name durch Heirat geändert hat)
Lebenslauf auf Deutsch
Nachweise deiner Berufsqualifikation (z. B. Zeugnisse, Berufsurkunde)
Nachweise über Inhalt und Dauer deiner Ausbildung (z. B. Diploma Supplement, Transcript of Records)
Eventuell: Nachweis über den praktischen Teil deiner Ausbildung.
Nachweis deiner Berufserfahrung in Ihrem Beruf (z. B. Arbeitszeugnisse)
Nachweise deiner sonstigen Qualifikationen (z. B. berufliche Weiterbildungen, Seminare)
Nachweise deiner Deutschkenntnisse
Nachweis, dass du in deinem Ausbildungsland als Arzt arbeiten darfst
Später musst du meist noch folgende Dokumente abgeben:
- Nachweis deiner persönlichen Eignung: Führungszeugnis aus deinem Herkunftsland (z. B. Strafregisterauszug)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung: Certificate of Good Standing aus dem Land, in dem du zuletzt den Beruf ausgeübt hast
- Nachweis deiner gesundheitlichen Eignung: ärztliches Attest aus Deutschland oder von einer Beratungsärztin oder einem Beratungsarzt der Deutschen Botschaft
Diese Dokumente dürfen bei der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein!
Liegen deine Unterlagen nicht auf Deutsch vor, benötigst du zusätzlich die beglaubigte Übersetzung.
Wir bieten dir gern einen Paketpreis für die beglaubigte Übersetzung deiner Unterlagen!
Ablauf des Anerkennungsverfahrens
1. Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung
Stelle deinen Antrag bei der zuständigen Approbationsbehörde im Bundesland deiner Wahl – das geht auch, wenn du noch in deinem Heimatland bist. Für den Antrag brauchst du noch keinen Nachweis über deine Deutschkenntnisse.
2. Prüfung der Gleichwertigkeit
Die Behörde prüft deinen Abschluss im Einzelfall. Das dauert in der Regel bis zu 4 Monate, kann aber auch etwas länger in Anspruch nehmen. Am Ende bekommst du entweder die Bestätigung, dass dein Abschluss gleichwertig ist, oder es werden wesentliche Unterschiede festgestellt.
3a. Bei Gleichwertigkeit:
Wenn dein Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, kannst du die Approbation beantragen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird dir die Approbation erteilt.
3b. Bei wesentlichen Unterschieden:
Falls wesentliche Unterschiede festgestellt werden, musst du eine Kenntnisprüfung ablegen, um die Approbation zu erhalten. Du kannst dich dafür auch in speziellen Vorbereitungskursen fit machen.
4. Während der Vorbereitung:
Während du dich auf die Kenntnisprüfung vorbereitest, kannst du schon eine Berufserlaubnis beantragen und nutzen. Damit bekommst du eine befristete Arbeitserlaubnis (maximal 2 Jahre), die es dir ermöglicht, praktische Erfahrung zu sammeln.
5. Fachsprachenprüfung
Die Fachsprachenprüfung kannst du entweder vor oder gleichzeitig mit der Kenntnisprüfung ablegen. Hierbei geht es darum, deine medizinischen Sprachkenntnisse auf C1-Niveau nachzuweisen.
6. Erteilung der Approbation
Wenn du die Kenntnisprüfung bestanden hast und alle anderen Voraussetzungen (Deutschkenntnisse, gesundheitliche Eignung, Führungszeugnis) erfüllt sind, erhältst du die Approbation. Damit kannst du dann ohne Einschränkungen deinen Beruf ausüben.
Auf einen Blick
- Dein Medizinstudium muss in Deutschland anerkannt werden, damit du hier als Arzt arbeiten kannst
- Die Anerkennung der Facharztbezeichnung ist ein weiterer Schritt, der aber erst nach Erhalt der Approbation möglich ist.
- Die Approbationsbehörden erheben Gebühren; Kostenübernahme ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Drittstaatsangehörige benötigen vor der Einreise meist ein Visum (z.B. Blaue Karte EU).
- Du findest bei uns noch mehr Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und der Zeugnisübersetzung.
- Beglaubigte Übersetzungen bestellst du einfach über den Shop oder nutzt das Kontaktformular.
Du hast deine Approbation in Deutschland erhalten oder hattest Probleme im Verfahren? Lass uns einen Kommentar da und berichte von deinen Erfahrungen!