Deutschen Einkommenssteuerbescheid beglaubigt ins Spanische übersetzen
Du erhältst die beglaubigte Übersetzung eines deutschen Einkommenssteuerbescheids ins Spanische. Die offizielle Übersetzung deines Steuerbescheids erstellt eine in Deutschland oder in Spanien für Spanisch beeidigte Übersetzerin. Bitte gib an, wie viele Seiten dein Steuerbescheid hat und beachte, dass der Preis sich auf die Übersetzung des kompletten Steuerbescheids bezieht. Solltest du eine Auszugsweise Übersetzung deines deutschen Steuerbescheids ins Spanische benötigen, kannst du uns gern über das Kontaktformular kontaktieren.
Für welches Land brauchst du die amtliche Übersetzung des Steuerbescheids?
Wähle “Beglaubigung für Spanien”, wenn du deinen Steuerbescheid in Spanien vorlegen musst und wir beglaubigen die Übersetzung mit dem spanischen Bestätigungsvermerk, sodass spanische Behörden und Banken die Übersetzung ohne weiteres offiziell anerkennen. Das spart Zeit und Geld.
Ist die Übersetzung für ein anderes spanischsprachiges Land gedacht, nutzen wir den deutschen Bestätigungsvermerk. Die Übersetzung muss ggf. noch überbeglaubigt werden, damit sie im Ausland anerkannt wird.
Gib bei deiner Bestellung bitte an, für welches Land du die Übersetzung benötigst. Enthält die Bestellung keine Angabe, wird sie mit dem deutschen Bestätigungsvermerk versehen.
Vor der Übersetzung: Apostille zum Einkommenssteuerbescheid
Um die Echtheit von ausländischen Steuerbescheiden nachzuweisen, werden sie im Ursprungsland durch die Apostille oder Legalisation überbeglaubigt.
Welches Verfahren angewendet wird, hängt davon ab, in welchem Land du deinen Einkommenssteuerbescheid vorlegen musst.
Benötigst du die beglaubigte Übersetzung des Steuerbescheids für Spanien, muss dieser zum Beispiel vorab mit Apostille versehen werden.
Gerne kannst du dafür unseren Apostillenservice nutzen.
Brauchst du eine Apostille, muss sie vielleicht auch übersetzt werden. Bitte erfrage das vorab bei der Stelle, bei der du die Übersetzung einreichen musst. Die beglaubigte Übersetzung der Apostille kannst du ganz einfach mit bestellen. Wähle dafür im Shop einfach das Produkt „Apostille ins Spanische“.
Bearbeitungszeit und Eilübersetzung
Die Bearbeitungszeit beträgt ab Bestellung ca. 5 bis 8 Arbeitstage.
Du hast es eilig? Du hast es eilig? Frag die Expressoption über unser Kontaktformular an. Vergiss dabei nicht uns mitzuteilen, für welches Land du die beglaubigte Übersetzung des Steuerbescheids brauchst und häng uns eine Kopie deines Einkommenssteuerbescheids an. Dann melden wir uns umgehend mit einem Angebot für deine Eilübersetzung.