Beglaubigte Übersetzung Geburtsurkunde: Dominikanische Republik
Du erhältst die beglaubigte Übersetzung deiner Geburtsurkunde aus der Dominikanischen Republik durch eine in Deutschland für Spanisch beeidigte Übersetzerin.
Wann brauchst du die beglaubigte Übersetzung deiner dominikanischen Geburtsurkunde?
Eine beglaubigte Übersetzung deiner dominikanischen Geburtsurkunde brauchst du immer dann, wenn du sie in Deutschland bei einer Behörde oder einem Amt, wie zum Beispiel dem Standesamt, vorlegen musst. Die beglaubigte Übersetzung ist eine Lesehilfe. Sie ersetzt nicht das Original. Du musst also deine originale Geburtsurkunde zusammen mit der beglaubigten Übersetzung vorlegen. Achte also darauf, dass du die richtige Urkunde übersetzen lässt. Wenn dir z. B. mehrere Auszüge aus dem Geburtenregister vorliegen oder du eine beglaubigte Kopie deiner Geburtsurkunde hast.
Das Standesamt, Gerichte und Behörden in ganz Deutschland erkennen die beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde offiziell an. Du brauchst die beglaubigte Übersetzung zum Beispiel, wenn du in Deutschland heiraten möchtest oder ein Kind bekommen hast.
Legalisation von Urkunden aus der Dominikanischen Republik
Um die Echtheit von ausländischen Urkunden nachzuweisen, werden sie im Ursprungsland durch die Apostille oder Legalisation überbeglaubigt.
Die Dominikanische Republik stellt zwar Apostillen aus, diese werden in Deutschland jedoch nicht anerkannt. Dokumente aus der Dominikanischen Republik müssen für die Verwendung in Deutschland durch die Legalisation beglaubigt werden.
Personenstandsurkunden, wie Geburts- oder Eheurkunden, die in der Dominikanischen Republik ausgestellt worden sind, werden von der Deutschen Botschaft in Santo Domingo legalisiert. Dafür musst du beim Zentralen Personenstandsregister der Dominikanischen Republik ein Vorbeglaubigungsetikett einholen (“Etiqueta de validación”). Weise unbedingt darauf hin, dass du das Vorbeglaubigungsetikett für die deutsche Botschaft benötigst und die Unterschrift der ausstellenden Person enthalten muss.
Mit deiner Urkunde und dem Vorbeglaubigungsetikett holst du dir die Endbeglaubigung bei der deutschen Botschaft. Die Gebühr für die Legalisation musst du dort bar bei Antragstellung bezahlen. Schau vorher nach den Öffnungszeiten der deutschen Botschaft in Santo Domingo.
Für die Verwendung in der Schweiz bekommst du die Apostille. Bestell die beglaubigte Übersetzung der Apostille gleich mit!
Deine Urkunde übersetzen wir dir dann problemlos!
Bearbeitungszeit und Expressoption
Die Bearbeitungszeit beträgt ab Bestellung 4 Arbeitstage.
Du hast es eilig? Dann buche die Expressoption, damit deine beglaubigte Übersetzung schon innerhalb von 2 Arbeitstagen fertig ist.
Du bekommst deine amtlich beglaubigte Übersetzung bequem als Prio-Brief nach Hause geliefert. Für viele Übersetzungen kannst du auch als digital beglaubigte Übersetzung bestellen. Der beeidigte Übersetzer hat dafür eine qualifizierter elektronischer Signatur. Die vereidigte Übersetzerin bestätigt bei der beglaubigten Übersetzung der Geburtsurkunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Sie stempelt und unterschreibt die Übersetzung.