Leben in Deutschland: Visa und Aufenthaltstitel

Zuletzt aktualisiert 19.06.2024

Mit einem Visum oder einem Aufenthaltstitel beginnt dein Leben in Deutschland. Wenn die Etappe geschafft ist, kannst du dich um alles Weitere kümmern: Eine Wohnung finden, die Anerkennung deiner beruflichen Qualifikationen in Deutschland und Deutsch lernen.

Aber fangen wir mit dem Wichtigsten an: deinem Aufenthaltstitel. Wenn du kein EU-Bürger bist, brauchst du ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland leben, arbeiten und studieren zu können.

Je nach deinen persönlichen Plänen und Bedürfnissen gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen legalen Aufenthaltsstatus zu erhalten: Willst du an einem Working-Holiday-Programm teilnehmen, hast du Familie in Deutschland oder arbeitest du in einem Bereich, in dem Deutschland dringend qualifizierte Fachkräfte sucht?

Wir unterstützen dich mit qualitativ hochwertigen, beglaubigten Übersetzungen ins Deutsche bei deinem Visumsantrag und allen Vorhaben in Deutschland!

Legen wir los …

Welche Aufenthaltstitel gibt es in Deutschland?

Wir können nur einen ersten Überblick geben und die Aktualität und Vollständigkeit der Informationen nicht immer garantieren. 

Informiere dich auf jeden Fall bei der deutschen Botschaft in deinem Herkunftsland über Visa-Möglichkeiten für Deutschland und die Voraussetzungen!

Arbeitsvisa für Fachkräfte

Wenn du bereits eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen hast, das mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist, kannst du ein Arbeitsvisum beantragen.

Die Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum

  • Deine Qualifikation muss in Deutschland anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein.
  • Du brauchst ein konkretes Jobangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland. Deine Arbeit muss nicht im fachlichen Zusammenhang mit deiner Ausbildung stehen, aber es muss eine qualifizierte Tätigkeit sein. Hilfstätigkeiten reichen dafür nicht aus.
  • Wenn du älter als 45 Jahre bist und zum ersten Mal zum arbeiten nach Deutschland musst du mit deinem zukünftigen Job mindestens 49.830 Euro verdienen oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.

Den Bescheid über die Gleichwertigkeitsfeststellung brauchst du, bevor du nach Deutschland kommst. Welche Behörde zuständig ist, hängt vom Beruf und der Region ab, in der du leben willst. Was du für die Anerkennung deiner beruflichen oder akademischen Ausbildung in jedem Fall brauchst, ist die beglaubigte Übersetzung deiner Zeugnisse.

Visum zur Arbeitsplatzsuche

Wenn du aus einem Land kommst, das nicht von der Visumpflicht befreit ist, brauchst du für die Einreise nach Deutschland ein Visum.

Das Visum für Arbeitssuchende ist bis zu 6 Monate gültig. Arbeiten darfst du mit dem Visum zur Arbeitssuche jedoch nicht!

Kriterien für die Erteilung eines Visums zur Arbeitsplatzsuche

  • Ein anerkannter oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbarer beruflicher oder akademischer Abschluss.
  • Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
  • Nachweis, dass dein Lebensunterhalt für die gesamte Dauer deines Aufenthalts gesichert ist. Der Nachweis kann z. B. durch die Vorlage eines Sperrkontos oder einer Verpflichtungserklärung erbracht werden.

 

Das Visum kann nicht verlängert werden.

Du kannst nur einen neuen Antrag stellen, wenn du dich mindestens so lange außerhalb Deutschlands aufgehalten hast, wie das Visum gedauert hat.

Wenn du einen geeigneten Arbeitsplatz findest, kannst du direkt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU beantragen.

Die Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte.

Blaue Karte EU: Anforderungen

  • Ein anerkannter deutscher oder ausländischer Hochschulabschluss oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
  • Ein konkretes Stellenangebot oder einen Arbeitsvertrag für eine hochqualifizierte Tätigkeit, bei der du mindestens 45.300 Euro brutto pro Jahr verdienst.
  • Für Engpassberufe liegt die untere Gehaltsgrenze derzeit bei 41.042 Euro.
    • Das gilt zum Beispiel für Ärzte und Ingenieure, aber auch für Naturwissenschaftler, Mathematiker und IT-Spezialisten. Hier findest du alle Engpassberufe.

Die Bundesagentur für Arbeit ist in das Verfahren eingebunden, um Missbrauch zu verhindern.

Hast du dein Studium erst vor maximal drei Jahren beendet, kannst du unabhängig von deinem Beruf die Blaue Karte EU auch erhalten, wenn du mit deinem Jobangebot ein Jahresbruttogehalt von mindestens 41.041,80 Euro.

Blaue Karte EU: Wo beantragen?

Die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung der Blauen Karte variieren je nach dem Ort, an dem du den Antrag stellst. Informiere dich deshalb unbedingt im Voraus bei der zuständigen Behörde. Außerdem ist es wichtig, die mit der Ausstellung oder Verlängerung der Blauen Karte verbundenen Gebühren zu kennen.

  • Wenn du bereits Inhaber einer Blauen Karte der EU bist, die von einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde und dies seit mindestens 18 Monaten, liegt die Zuständigkeit bei der Ausländerbehörde deines Wohnortes. Du musst die Karte innerhalb eines Monats nach deiner Einreise nach Deutschland beantragen.
  • Wenn du bereits legal in Deutschland lebst oder ohne Visum nach Deutschland einreisen kannst, musst du die Blaue Karte ebenfalls bei der Ausländerbehörde deines Wohnortes beantragen.
  • Wenn du weder in Deutschland noch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat lebst, musst du die Blaue Karte bei der diplomatischen Vertretung Deutschlands in deinem Herkunftsland beantragen, das heißt in der Botschaft oder dem Konsulat. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, erhältst du ein Einreisevisum zu Arbeitszwecken, das du dann in Deutschland gegen die Blaue Karte tauschen musst.

 

Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der beim ersten Mal für maximal vier Jahre ausgestellt wird. Wenn du mindestens 33 Monate gearbeitet hast und über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügst, kannst du die Niederlassungserlaubnis beantragen, die eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ist.

Working Holiday

Deutschland hat eine bilaterale Vereinbarung mit Argentinien, Australien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Südkorea, Neuseeland, Taiwan und Uruguay. Dadurch haben junge Menschen die Möglichkeit, für 12 Monate in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Travel and Work ist eine gute Gelegenheit, Land und Leute kennenzulernen und auf jeden Fall eine tolle Chance für persönlicher Wachstum.

Kanadier können über das Programm für Jugendmobilität (YMP) nach Deutschland reisen und im Land arbeiten oder ein Praktikum absolvieren, das mit ihren Studien zusammenhängt.

Voraussetzungen für den Erhalt eines Working-Holiday-Visums

Wenn du mit einem Working-Holiday-Visum nach Deutschland willst, musst du

  • Staatsangehöriger eines der genannten Länder sein
  • zwischen 18 und 30 Jahren alt sein und
  • nachweisen können, dass du über ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt verfügst

 

Weitere Informationen erhältst du in der deutschen Botschaft in deinem Heimatland.

Hier sind die Links zu den Informationen der deutschen Botschaften in den spanischsprachigen Ländern Argentinien, Chile und Uruguay.

Du musst zwar nicht Deutsch sprechen, um das Visum zu bekommen, aber für die Arbeitssuche ist es fast unerlässlich. Also fang lieber heute als morgen an zu lernen!

Weitere Aufenthaltstitel

Darüber hinaus gibt es Visa, mit denen du in Deutschland studieren kannst oder die Möglichkeit des Familiennachzugs.

Deine Erfahrungen mit Aufenthaltstiteln in Deutschland

Mit welchem Visum bist du nach Deutschland gekommen? Wie lange hat es gedauert? Und war es die Mühen wert?

Erzähl uns deine Geschichte in den Kommentaren und teile diesen Beitrag mit deinen Kontakten!

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