Du hast ein Zeugnis, eine Heiratsurkunde oder eine Ledigkeitsbescheinigung aus Marokko und möchtest diese ins Deutsche übersetzen lassen?
Das erledigen wir gerne für dich!
Urkundenübersetzungen Französisch-Deutsch weiterer Länder findest du im Shop.
Wähle einfach die passende Urkundenübersetzung aus dem Shop. Sollte dein Dokument noch nicht dabei sein, schreib uns gern!
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Wenn du deine offiziellen marokkanischen Dokumente in Deutschland verwenden möchtest, gibt es ein paar Sachen zu beachten, damit du nicht unnötig Geld ausgeben musst oder Zeit verlierst.
Deine Unterlagen aus Marokko können wir aus dem Französischen und Arabischen amtlich ins Deutsche übersetzen. Nutz einfach das Kontaktformular, sollte deine Urkunde noch nicht im Shop sein.
Bevor du die beglaubigte Übersetzung deiner marokkanischen Urkunde in Auftrag gibst, solltest du dir wichtige Informationen einholen.
Zum Beispiel:
„Es ist kompliziert.“ Das gilt leider nicht nur für den Beziehungsstatus zwischen Marokko und Deutschland in Sachen Apostille, sondern auch für dich, wenn du eine marokkanische Urkunde zur Verwendung in Deutschland anerkennen musst. Das kann ein ganz schöner Behördenmarathon werden – das wichtigste für dich in Kürze:
Offizielle Urkunden sind erstmal nur im Ausstellungsland, in deinem Fall in Marokko, gültig.
Damit dein offizielles marokkanisches Dokument auch in Deutschland akzeptiert wird, braucht es eine Legalisierung für dein Dokument. Das heißt: in einem mehrstufigen Verfahren müssen marokkanische und deutsche Behörden bestätigen, dass das Dokument echt ist.
Eigentlich ist Marokko seit 2016 Mitglied des Haager Übereinkommens. Die Mitgliedschaft erleichtert den internationalen Urkundenverkehr und befreit das jeweilige Land und dich als Bürger von der Pflicht, offizielle Dokumente in einem aufwendigen Verfahren zu legalisieren, wenn sie im Ausland verwendet werden sollen.
Aber: Deutschland erkennt die Mitgliedschaft von Marokko im Haager Übereinkommen nicht an.
Das heißt: marokkanische Urkunden müssen für die Verwendung in Deutschland immer noch in einem mehrstufigen Verfahren legalisiert werden. In der Regel funktioniert das so:
Schritt 1:
Erste Vorbeglaubigung deiner Urkunde im Original beim Gericht 1. Instanz am Ausstellungsort der Urkunde.
Schritt 2:
Zweite Vorbeglaubigung bei einer Vertretung des Marokkanischen Außenministeriums in Rabat oder in Tanger, Nador, Agadir, Beni Mellal
Schritt 3:
Legalisation durch Rechts- und Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Rabat oder der (deutschen) Honorarkonsuln in Agadir und Casablanca, wenn die Urkunde in ihrem Amtsbezirk erstellt wurden.
Wichtig für dich zu wissen: So ein Legalisierungsverfahren kann ganz schön aufwendig sein. Die Kosten für die Vorbeglaubigung und Legalisierung musst du selbst tragen. Es können mehrere hundert Euro auf dich zukommen.
Auch zeitlich ziehen sich die Bearbeitung in den Behörden und die Postwege oft lange hin. Bei der Legalisierung deines Dokuments musst du mit mehreren Wochen bis Monaten rechnen.
Wenn du einfach gerne so schnell wie möglich deinen Schulabschluss anerkennen möchtest, damit du deine Ausbildung beginnen kannst oder deinen Partner heiraten möchtest, kann dieser Behördenmarathon ganz schön kräftezehrend sein.
Wenn deine Unterlagen legalisiert sind, musst du sie nur noch ins Deutsche übersetzen lassen. In diesem Prozess unterstützen wir dich gerne, denn: Gut übersetzte Dokumente schaffen Vertrauen.
Besorg dir am besten zuerst die Legalisation für deine Dokumente. Damit gehst du auf Nummer sicher, dass die deutschen Behörden die Echtheit der Urkunde anerkennen, wenn du deine Ledigkeitsbescheinigung oder dein Baccalauréat-Abschlusszeugnis vorlegst.
Die Legalisation hat geklappt und du hast endlich den Stempel von der deutschen Botschaft für dein Dokument? Die anstrengendste Etappe ist schonmal geschafft – Glückwunsch!
Jetzt geht’s in den Endspurt: Für die Anerkennung deiner marokkanischen Dokumente in Deutschland brauchst du nur noch eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche.
Das ist die letzte Etappe auf deinem Behördenmarathon. Die musst du aber nicht alleine laufen. Während wir die Übersetzung für dich erledigen, kannst du dich entspannt zurücklehnen.
Im Gegensatz zu Notaren ist der vereidigte Übersetzer nicht mit öffentlichem Glauben versehen. Deswegen sind wir beispielsweise nicht befugt, deine Kopien zu beglaubigen.
Die beglaubigte Übersetzung hat den Status einer Lesehilfe – sie ersetzt nicht das Original.
Denk also daran: Deine beglaubigte Übersetzung musst du in der Regel zusammen mit deiner marokkanischen Originalurkunde vorlegen.
Wir halten uns beim Layout immer an das Original, damit man auf den ersten Blick alles zuordnen kann. Das Original wird stets an die beglaubigte Übersetzung geheftet. Reiche sie zusammen mit deiner marokkanischen Urkunde ein.