Selbstständig in Spanien?

Zuletzt aktualisiert 07.10.2025

Du willst dich in Spanien selbstständig machen?

Bevor du loslegst, solltest du dich mit den Voraussetzungen und Regularien vertraut machen. Das ist in Spanien nicht anders als in Deutschland.

Möchtest du selbstständig in Spanien arbeiten? Bevor du loslegst, solltest du dich über die Voraussetzungen informieren und die notwendigen Schritte kennen.

Die Anforderungen für eine Selbstständigkeit unterscheiden sich von Land zu Land. Wenn du in Spanien als Selbstständiger (autónomo) tätig werden willst, musst du einige Formalitäten erledigen, bevor du arbeiten kannst. Weißt du nicht, wo du anfangen sollst? 

Wir helfen dir dabei!

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Die offensichtlichste Voraussetzung, wenn du in Spanien ein Unternehmen gründest, ist: Wohnsitz in Spanien.

Wenn du planst, nach Spanien auszuwandern und Unterstützung bei der Übersetzung deiner Unterlagen brauchst, können wir dir beglaubigte Spanisch-Übersetzungen in hoher Qualität anbieten und diese direkt für die Verwendung in Spanien stempeln.

Sind diese Punkte geklärt, musst du dich als autónomo bei mehreren Stellen anmelden — unter anderem bei der Sozialversicherung und bei der Agencia Tributaria (Hacienda). Keine Sorge: Das meiste lässt sich online erledigen, du musst also nicht überall persönlich erscheinen.

Anmeldung bei der Sozialversicherung (RETA)

Nachdem du deine Sozialversicherungsnummer erhalten hast, musst du dich im Sonderversicherungsregime für Selbstständige (RETA) anmelden und dein Unternehmen registrieren lassen, damit dir eine Unternehmernummer zugeteilt wird. Anhand dieser Nummer kann überprüft werden, ob du alle notwendigen Formalitäten und Zahlungen ordnungsgemäß erledigst. Bei diesem Verfahren musst du außerdem angeben, welche Mutua die Risiken im Falle von Krankheit oder Arbeitsunfall abdeckt.

Dieses Verfahren kann über die elektronische Plattform der Sozialversicherung durchgeführt werden. Dort erhältst du alle Benachrichtigungen zu deiner wirtschaftlichen Tätigkeit und wickelst sämtliche Formalitäten ab.

Eine Mutua ist eine mit der Sozialversicherung zusammenarbeitende Einrichtung, die die finanziellen und gesundheitlichen Leistungen im Falle einer Krankschreibung, eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit verwaltet.

Anmeldung beim Finanzamt

Bei der Agencia Tributaria, dem spanischen Finanzamt, musst du dich im Unternehmerregister anmelden. Dabei musst du deine persönlichen Daten sowie Informationen angeben, die später zur Verwaltung deiner Steuern dienen.

In diesem Zusammenhang wird je nach Unternehmensart zwischen verschiedenen Formularen unterschieden:

Großunternehmen müssen das vollständige Formular 036 einreichen, während Selbstständige mit kleineren Unternehmen – sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen – das vereinfachte Formular 037 abgeben können.

Ein Lokal eröffnen?!

Wenn du ein Lokal oder einen Laden aufmachen willst, musst du noch ein paar mehr Dinge beachten.

Das Rathaus informieren

Wenn du ein Geschäft eröffnest, musst du die nötigen Lizenzen haben. Je nach Gewerbe und Ort unterscheiden sich diese und du solltest dich auf jeden Fall rechtzeit erkundigen, welche Genehmigungen du benötigst.

Anmeldung beim Arbeitsministerium

Die Eröffnung des Geschäfts muss dem Arbeitsministerium der autonomen Gemeinschaft, in der sich das Geschäftslokal befindet, mitgeteilt werden. Im Allgemeinen muss das innerhalb von 30 Tagen ab Eröffnung passieren – du solltest es also nicht auf die lange Bank schieben.

Auf den Balearen erfolgt das beispielsweise elektronisch bei der Direcció General de Traball i Salut Laboral.

Welche Kosten sind mit der Selbständigkeit verbunden?

Dein eignener Chef zu sein ist toll! Aber Selbstständigkeit ist auch mit bürokratischen und finanziellen Pflichten verbunden.

Keine Sorge. Was dich in Spanien erwartet, erklären wir dir hier kurz.

Beitrag zur Sozialversicherung

Da du selbstständig bist, musst du einen Beitrag an die Sozialversicherung zahlen, der sich nach deinen Einnahmen richtet.

In den ersten 12 Monaten gilt ein Einheitstarif von 80 € monatlich. Danach musst du deinen monatlichen Beitrag auf Grundlage deines monatlichen Nettoeinkommens berechnen.

Zu viel gezahlte Beiträge kannst du dir erstatten lassen. Allerdings musst du auch nachzahlen, wenn dein Einkommen höher asgefallen ist als erwartet.

Anmelden musst du dich direkt beim Start deiner Aktivität.

Steuern

Die Steuerzahlung wird gegenüber der Agencia Tributaria erklärt, indem verschiedene Steuerformulare mit deinen Daten ausgefüllt und eingereicht werden. Diese Formulare werden in der Regel vierteljährlich eingereicht – im Januar, April, Juli und Oktober – und beziehen sich jeweils auf das vorangegangene Quartal. Zusätzlich musst du eine Jahreserklärung abgeben.

Die einzureichenden Formulare hängen von vielen Faktoren ab, wie der ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit, den beschäftigten Arbeitnehmern oder der Art der Selbstständigkeit. Daher können wir hier nur einen Überblick geben:

Die spanische Mehrwertsteuer - IVA

Wie auch in Deutschland erhebst du in Spanien mit jeder ausgestellten Rechnung  die Mehrwertsteuer (IVA), die du später an das Finanzamt abführst.

Die von dir gezahlte Umsatzsteuer kannst du auch in Spanien geltend machen.

Mit den Steuerformularen 303 und 390 reichst du die vierteljährliche bzw. die jährliche Mehrwertsteuererklärung ein.

Die spanische Einkommenssteuer - IRPF

Je nach deiner Situation verwendest du das Formular 130 oder 131, um die vierteljährliche Einkommensteuer (IRPF) zu erklären und zu zahlen.

Da es sich hierbei um eine Vorauszahlung handelt, wird mit der jährlichen Einkommensteuererklärung ein Ausgleich vorgenommen: Hast du zu viel gezahlt, erhältst du den überschüssigen Betrag zurück, und hast du zu wenig gezahlt, musst du den Restbetrag entrichten.

Brauchst du einen Steuerberater?

Auch in Spanien musst du eine genaue Aufzeichnung über ausgestellte und bezahlte Rechnungen, Einnahmen und Ausgaben führen.

Falls du nicht über die nötigen Kenntnisse verfügst, um die Buchhaltung selbst zu erledigen, kannst du jederzeit einen Steuerberater beauftragen, der diese Aufzeichnungen und Formalitäten für dich übernimmt. Viele Selbstständige entscheiden sich für diese Option, da sie ihnen verschiedene administrative Aufgaben erspart, die mit der selbstständigen Tätigkeit verbunden sind.

Wenn du jedoch über genügend Kenntnisse verfügst, um diese Zahlungen selbst zu verwalten, kannst du auf einen Steuerberater verzichten. Wichtig ist allerdings, dass du dich gut über alle anstehenden Formalitäten informierst, um Probleme bei der Abgabe von Erklärungen im Zusammenhang mit deiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu vermeiden.

Arbeitslosengeld und Selbstständigkeit

Wenn du dich in Spanien während des Bezugs von Arbeitslosengeldes selbstständig machst, kannst du dieses nicht weiterbeziehen. Dein Anspruch erlischt jedoch nicht:

Dauert die selbstständige Tätigkeit 60 Monate oder weniger, kann das Arbeitslosengeld nach Beendigung dieser Tätigkeit wieder in Anspruch genommen werden – allerdings muss man sich dann zwischen der zuvor bestehenden Arbeitslosenleistung und dem Arbeitslosengeld für Selbstständige entscheiden.

Dauert die selbstständige Tätigkeit jedoch länger als 60 Monate, erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Erzähl uns von deinen Erfahrungen!

Wir hoffen, dass dir dieser Artikel die nötigen Informationen gegeben hat, um in Spanien als Selbstständiger durchzustarten, und wünschen dir viel Erfolg mit deinem Unternehmen!

Wenn dir dieser Artikel geholfen hat oder du glaubst, dass er auch für andere nützlich sein könnte, hinterlasse uns gerne einen Kommentar und teile ihn mit deinen Freunden oder Kollegen. Deine Erfahrung kann auch andere inspirieren, die darüber nachdenken, den Schritt zu wagen und in Spanien selbstständig zu werden!

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