Einbürgerungszusicherung beglaubigt ins Spanische übersetzen lassen
Wer sich in Deutschland einbürgern lassen möchte, muss im Allgemeinen seine Staatsangehörigkeit aufgeben und gegenüber seinem Herkunftsland den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen. Diesen Nachweis erbringst du mit deiner Einbürgerungszusicherung. Da die Einbürgerungszusicherung auf Deutsch ausgestellt wird, wirst du zusätzlich eine beglaubigte Spanisch-Übersetzung brauchen.
Bestell Sie hier mit wenigen Klicks und du erhältst die beglaubigte Übersetzung der Einbürgerungszusicherung ins Spanische. Die offizielle Übersetzung erstellt ein in Deutschland oder in Spanien für Spanisch beeidigter Übersetzer.
Als Nachweis der Einbürgerung erhältst du deine Einbürgerungsurkunde. Die beglaubigte Übersetzung der Einbürgerungsurkunde haben wir natürlich auch im Shop.
Geht deine beglaubigte Übersetzung nach Spanien oder Lateinamerika?
Je nachdem, wo die beglaubigte Übersetzung deiner deutschen Einbürgerungszusicherung hingeht, haben wir verschieden Möglichkeiten.
Weil unsere Spanisch-Übersetzer auch in Spanien vereidigt sind, können wir die Übersetzung deiner Einbürgerungszusicherung direkt für Spanien stempeln. Die beglaubigte Übersetzung wird mit dem spanischen Bestätigungsvermerk in Spanien und natürlich vom spanischen Konsulat in Deutschland anerkannt. Das spart Zeit und Geld.
Ist die Übersetzung für ein anderes spanischsprachiges Land gedacht, wird der deutsche Bestätigungsvermerk genutzt und die Übersetzung muss vielleicht noch überbeglaubigt werden, damit sie im Ausland anerkannt wird.
Gib bei deiner Bestellung bitte an, für welches Land du die Übersetzung benötigst. Enthält die Bestellung keine Angabe, wird sie mit dem deutschen Bestätigungsvermerk versehen.
Überbeglaubigung der Übersetzung
Die Überbeglaubigung kannst du gleich mit bestellen, dann erhältst du die Übersetzung für die meisten Länder schon fix und fertig. Kommst du aus Kuba oder der Dominikanischen Republik, kann es sein, dass die Übersetzung anschließend noch Legalisiert werden muss. Schreib uns, wenn wir dir auch dabei helfen können!
Apostille zu deiner Einbürgerungszusicherung
Um die Echtheit der Einbürgerungszusicherung im Ausland nachzuweisen, muss sie in Deutschland mit der Apostille versehen oder legalisiert werden.
Es kann sein, dass die Apostille ebenfalls übersetzt werden muss. Bitte erfrage das vorab bei der Stelle, bei der du die Übersetzung einreichen musst (meist ist das die Botschaft oder das konsulat deines Heimatlandes). Die beglaubigte Übersetzung der deutschen Apostille kannst du ganz einfach mit bestellen. Wähle dafür im Shop einfach das Produkt „Deutschland Apostille“.
Bearbeitungszeit und Eilübersetzung
Die Bearbeitungszeit beträgt ab Bestellung max. 4 Arbeitstage.
Du hast es eilig? Dann buche die Eilübersetzung, damit die beglaubigte Übersetzung deiner Einbürgerungszusicherung ins Spanische schon innerhalb von 2 Arbeitstagen fertig ist.