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In Deutschland musst du einen gültigen Führerschein bei dir haben, wenn du ein entsprechendes Fahrzeug führen möchtest.
Grundsätzlich darfst du auch in Deutschland mit einer ausländischen Fahrerlaubnis die Fahrzeuge der entsprechenden Klasse fahren, für die der Führerschein ausgestellt ist.
Zu beachten ist dabei immer, dass du das deutsche Mindestalter der entsprechenden Führerscheinklasse erreicht haben musst und dein Führerschein gültig sein muss.
Wenn du einen EU-Kartenführerschein hast, musst du diesen in der Regel nicht umschreiben und auch nicht übersetzen lassen.
Hast du deine Fahrerlaubnis in den USA, Mexiko, Australien, Kolumbien oder einem anderen Land gemacht, ist zu unterscheiden, ob du dauerhaft in Deutschland lebst oder dich nur vorübergehend hier aufhältst.
Die ersten 6 Monate deines Aufenthaltes in Deutschland darfst du mit deinem gültigen Führerschein und der offiziellen Übersetzung die Fahrzeuge führen, für die dein Führerschein ausgestellt ist. Du musst jedoch beachten, dass du das deutsche Mindestalter der entsprechenden Führerscheinklasse erreicht haben musst und dein Führerschein nicht abgelaufen sein darf.
Die beglaubigte Übersetzung deines Führerscheins musst du grundsätzlich zusammen mit dem Führerschein mitführen, wenn du in Deutschland ein Fahrzeug führen möchtest und dein Führerschein nicht in deutscher Sprache ist.
Zudem benötigst du die Übersetzung, wenn du deine Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen möchtest.
Nach sechs Monaten verliert dein Führerschein aus den USA, deine mexikanische oder argentinische Fahrerlaubnis in Deutschland ihre Gültigkeit.
Spätestens dann brauchst du einen in Deutschland ausgestellten Führerschein.
Dafür musst du eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Du musst dich dafür zwar bei einer Fahrschule anmelden, aber keine Fahrstunden nehmen.
Es schadet aber nicht, ein paar Fahrstunden zu nehmen. Gerade wenn du noch nie eine Fahrschule besucht hast oder schon länger nicht mehr gefahren bist.
Die theoretische Prüfung kannst du auch auf Englisch, Spanisch und vielen weiteren Sprachen ablegen.
Um dich auf die deutsche Führerscheinprüfung vorzubereiten, kannst du diese Prüfungsbögen zum üben nutzen.
Die Umschreibung des ausländischen Führerscheins musst du bei der Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnortes beantragen. Dein Führerschein muss zu diesem Zeitpunkt noch gültig sein.
Nicht nur der ADAC darf Übersetzungen von Führerscheinen erstellen. Auch öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzer sind dazu berechtigt, sodass wir deinen Führerschein übersetzen und klassifizieren können.
Die Fahrerlaubnis wird im Allgemeinen für eine bestimmte Fahrzeugklasse ausgestellt, also zum Beispiel für Autos oder Motorräder.
Da die Kategorisierungen nicht überall identisch sind, fügen wir der beglaubigten Übersetzung deines Führerscheins eine Anmerkung bei.
Wir klassifizieren deinen Führerschein nach den deutschen Fahrerlaubnisklassen, gaben also an, welcher deutschen Führerscheinklasse er entspricht.
Deine Führerscheinübersetzung bekommst du bei uns mit Klassifizierung.
Wir geben an, welcher deutschen Fahrerlaubnisklasse dein Führerschein entspricht.
Die Bearbeitungszeit beträgt ab Bestellung max. 4 Arbeitstage.
Du hast es eilig? Dann buche die Expressoption und deine beglaubigte Führerscheinübersetzung ist schon am nächsten Arbeitstag versandfertig.