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Neben Französisch und Niederländisch ist Deutsch in Belgien Amtssprache. Offizielle belgische Dokumente und Urkunden können also auf Deutsch, Niederländisch oder Französisch ausgestellt werden.
Mit der Apostille oder Legalisation wird die Echtheit von Urkunden für die Verwendung im Ausland bestätigt.
Bei der Legalisation erfolgt diese Bestätigung in zwei Stufen: Erst bestätigt die zuständige Stelle in Belgien, dass das Dokument echt ist. Anschließend erfolgt die Endbeglaubigung durch die Auslandsvertretung des Landes, in dem die Urkunde genutzt werden soll.
Wenn beide Länder Mitglied des Apostillenabkommens sind, reicht es, wenn das Ausstellungsland die Urkunde mit der Apostille bestätigt.
Weitere Informationen zur Überbeglaubigung deiner belgischen Unterlagen findest du beim Außenministerium von Belgien.
Innerhalb der EU sind viele Urkunden übrigens von der Apostille befreit.